Rutter mit seinem Anwalt vor dem Straflandesgericht
ORF
ORF
Chronik

CoV-Maßnahmengegner Rutter freigesprochen

Der Kärntner Ex-Politiker und CoV-Maßnahmengegner Martin Rutter ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden.

Rutter war vorgeworfen worden, er habe am 31. Jänner 2021 bei einer Groß-Demo gegen die CoV-Politik der Bundesregierung den Versuch unternommen, die Polizei mit Gewalt an seiner Identitätsfeststellung zu hindern. Das war nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar. „Dass sie ihm (dem betroffenen Beamten, Anm.) einen Stoß versetzt haben, hat man auf den Videos nicht gesehen“, meinte die Richterin. Auch Zeugenaussagen hätten die Anschuldigung nicht bestätigt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin erbat vorher Bedenkzeit.

Diskussion um Maske

Rutter hatte vor dem Verhandlungssaal ohne die vorgeschriebene FFP2-Maske auf den Aufruf zur Sache gewartet. Er habe beim Betreten des Gerichts „zwei Sekunden“ die Maske oben gehabt und dann abgenommen, „weil mir schwindlig ist“, erwiderte Rutter auf die Frage, wie er ohne Maske ins Gebäude gekommen war. Nach einer deutlichen Aufforderung, die Maskenpflicht einzuhalten, streifte sich Rutter schließlich eine FFP2-Maske mit der Aufschrift „Corona Diktatur“ über.

Im Gerichtssaal nahm er diese dann zunächst wieder ab und erklärte das der Richterin folgendermaßen: „Wertes Gericht, mir wird nach kurzer Zeit schwindlig.“ Die Richterin ließ durchblicken, dass sie notfalls ohne den Angeklagten die Verhandlung abschließen könne, wenn dieser mitten im Lockdown keine Maske trage. „Wenn Sie vermeinen, mir das Recht zu nehmen, ist das Ihre Sache“, hielt ihr Rutter entgegen. Er könne jedenfalls „auf Dauer keine Maske tragen“.

Maskenbefreiung gilt nicht

Auf Vorhalt eines vor etlichen Monaten eingeholten medizinischen Gutachtens, demzufolge eine von Rutter vorgelegte Maskenbefreiung nicht gilt, bemerkte dieser: „Bei allem Respekt, ich kenne meinen Körper besser als ein Arzt, der mich 30 Minuten anschaut.“

Am Ende einigte man sich darauf, dass der Angeklagte mit Maske auf der Anklagebank Platz nahm und die Möglichkeit allenfalls nötiger „Verschnaufpausen“ eingeräumt bekam. Bis zur Verkündung des Freispruchs zog er die Maske immer wieder unter die Nase, worüber die Richterin hinwegsah.