Elektronisches Parkpickerl
ORF.at/Christian Öser
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Verkehr

Neues Parkpickerl: Antrag ab 1. Dezember

Mit 1. März 2022 wird in Wien das flächendeckende Parkpickerl eingeführt. Das bedeutet, auch in Hietzing, Floridsdorf, der Donaustadt, Liesing und allen Teilen Simmerings ist dann Kurzparkzone. Ab 1. Dezember kann das neue Pickerl online beantragt werden.

Alle Parkpickerl sind weiterhin nur für den eigenen Wohnbezirk gültig. Allerdings werden mit dem neuen Parkpickerl die Tarife und die Kurzparkzeiten vereinheitlicht: Die Kurzparkzone gilt ab 1. März 2022 in allen Bezirken Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr für eine maximale Parkdauer von zwei Stunden (ausgenommen Geschäftsstraßen). Für die bestehenden Pickerlbezirke gibt es darüber hinaus keine Änderungen.

Die Stadt empfiehlt, das neue Parkpickerl online zu beantragen. Das spare nicht nur einen Weg, sondern sei auch um bis zu 10,70 Euro günstiger. Möglich ist das auf der Homepage der Stadt Wien, benötigt werden entweder alle Daten von Zulassung bis Meldeadresse oder eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte – dann ist eine automatische Übernahme der Daten möglich. Das Parkpickerl wird dann per Post an die Wohnadresse versandt. Ab 10. Jänner ist auch ein persönlicher Antrag beim Magistratischen Bezirksamt möglich – allerdings aufgrund der geltenden CoV-Beschränkungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

Kein Handlungsbedarf für bestehende Pickerl

Wer bereits ein Parkpickerl hat, hat keinen Handlungsbedarf: Vor März 2022 erworbene Parkpickerl in den bestehenden Pickerlbezirken gelten weiter bis zum regulären Bewilligungsende und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls wird ein neues Parkpickerl ausgestellt, das an die neuen Regelungen angepasst ist.