Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft den Spendern aus Immo- und Baubranche Bestechung und Chorherr Bestechlichkeit vor. Sie bestreiten das, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Einspruch brachte nun laut der Tageszeitung „Standard“ (Freitag-Ausgabe) eine Projektgesellschaft der Erste Group ein, die 2018 gekauft wurde und der ein Gebäude in Wien-Donaustadt gehört. Gegründet wurde die Gesellschaft 2015. Die Spenden, die ihr die WKStA quasi zurechnet, flossen aber schon 2014, vom späteren Gründer der Gesellschaft.
OLG Wien am Zug
Laut Einspruch betreffen die Vorwürfe daher Handlungen eines Dritten zu einer Zeit, als die angeklagte Firma noch gar nicht existierte. Die Begründung der WKStA, dass die angeklagten Personen „Entscheidungsträger der belangten Verbände (…) sind oder zum Tatzeitpunkt waren“, schließe die Verbandsverantwortlichkeit daher aus. Über den Einspruch wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.