Gleich Sonntagfrüh passierte die erste Panne beim Weihnachtstraum am Wiener Rathausplatz: Von Besucherinnen und Besuchern wurden plötzlich ein 2-G-Nachweis und ein gültiger Test verlangt. Zu gründlich, wie sich im Nachhinein herausstellte. Vorgesehen ist nämlich nur ein 2-G-Nachweis. Nach rund einer halben Stunde schwenkte man also um, wie Betreiber Akan Keskin im „Wien heute“-Interview berichtete.

„Gestern ist die Landesverordnung erst um 20.00 Uhr herausgekommen, da haben wir zwar genau gelesen, aber das war ein Missverständnis. Der Fehler liegt bei uns“, so Keskin. Rund hundert Menschen wurden in dieser Zeit dennoch abgewiesen, weil sie keinen gültigen Test mit hatten.
Christkindlmärkte mit Startschwierigkeiten
Geimpft oder genesen oder doch 2-G-plus-Regelung? FFP2-Maske oder nicht? Alkohol, ja oder nein? Die Wiener Christkindlmärkte haben die aktuelle CoV-Verordnung alle unterschiedlich interpretiert. Dementsprechend turbulent gestaltete sich der erste Tag.
Punschhäferl mit Deckelkonstruktionen
Ähnlich verwirrend ist die Regel beim Alkoholkonsum: Grundsätzlich gibt es nur Take-away – konsumiert werden muss mit 50 Meter Mindestabstand, am Rathausplatz gibt es dazu etwa Flächen und Sitzplätze in den Parks. Alkoholhaltiger Punsch darf nur verpackt verkauft werden, also zum Beispiel in Flaschen oder in Häferln mit Deckeln – eine Behelfskonstruktion. Manche Standbetreiberinnen und -betreiber verzichteten zunächst komplett auf Alkohol, zur Sicherheit, wie es hieß.

Unter anderem am Christkindlmarkt am Karlsplatz waren viele Menschen mit FFP2-Masken unterwegs. Denn auch hier war zunächst nicht ganz klar, ob Maskenpflicht gilt oder nicht. Bei der Stadt heißt es dazu: „Laut Verordnung des Bundes gilt auf reinen Verkaufsmärkten 2-G und keine Maskenpflicht, außer in Innenräumen. Wien hat das nicht geändert und lediglich geregelt, dass die Gastrostände nur mit Take-away öffnen dürfen.“ So sei sichergestellt, dass die Christkindlmärkte reinen Verkaufsmarktcharakter behalten.