Geschenke-Endspurt
APA/dpa/Frank Rumpenhorst
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Wirtschaft

Die Regeln für den Geschenkeumtausch

Nach Weihnachten geht es für manche Geschenke wieder zurück ins Geschäft. Die stille Zeit ist vorbei, es beginnt der große Umtausch. Die Fristen sind unterschiedlich, die Unternehmen können ihre Regeln selbst festlegen.

Wer den Weg zurück ins Geschäft auf sich nimmt, muss folgendes wissen: Das Umtauschrecht ist nicht gesetzlich geregelt. „Aber wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Geschäfte trotzdem eine Umtauschmöglichkeit anbieten“, so Gabriele Zgubic, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Wien. Die Regeln sind von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich. Kundinnen und Kunden sollen sich die Regelungen auf der Rechnung vermerken lassen.

Frist von einer bis acht Wochen

In den meisten Geschäften können Waren innerhalb von einer Woche bis zwei Monaten zurückgegeben werden. Üblicherweise können die Kundinnen und Kunden die alte Ware gegen eine Neue tauschen. „Wenn der Pullover zu groß oder zu klein ist, dann kann man zum Beispiel die richtige Größe nehmen“, sagte Zgubic.

Falls es den richtigen Pullover nicht gibt, bieten die meisten Geschäfte stattdessen einen Gutschein an. Konsumentenschützer empfehlen Gutscheine, die bei verschiedenen Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers eingelöst werden können. Wenn die Gutscheine unbefristet sind, gelten sie übrigens 30 Jahre. Mit Geld sollte man beim Umtausch nicht rechnen. Das gibt es laut Zgubic nur selten.

Anders sind die Regeln im Online-Handel, wo es sehr wohl ein Rückgaberecht gibt. Das heißt: Die Ware kann einmal probiert werden und innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden. Aber die Bequemlichkeit hat auch Schattenseiten. Laut einem Bericht von Greenpeace wurden letztes Jahr 1,4 Millionen Retourpakete vernichtet.

Online-Handel boomt im Jänner

Für Gabriele Zgubic könnten Tauschbörsen eine „nachhaltige“ Alternative sein. In Österreich sind Plattformen wie flohmarkt.at oder willhaben populär. „Weihnachten spüren wir absolut auf der Plattform“, sagte willhaben-Sprecher Andreas Pucher im Gespräch mit Radio Wien. Nach Weihnachte merke man einen starken Anstieg von Inseraten. Laut Pucher gingen in den ersten Kalenderwochen des Jahres rund 30 bis 40 Prozent mehr Anzeigen pro Woche online als in den Wochen davor. Wer im virtuellen Handel tauschen möchte, sollte aber bedenken: Beim Privatkauf gibt es keine Rechnung. Regeln sollen miteinander geklärt werden.