Stühle im Zuschauerraum Burgtheater
Burgtheater/Marcella Ruiz Cruz
Burgtheater/Marcella Ruiz Cruz
Kultur

CoV: Burgtheater und Co. reduzieren Plätze

Die neuerlichen Einschränkungen der Zuschauerzahlen im Zuge der Coronavirus-Pandemie zwingen die Kulturbetriebe zur hektischen Umplanung: Volksoper und Burgtheater reduzieren ihre Sitzplatzkapazität, in die Staatsoper darf man nur noch mit Boosterimpfung.

Nach der neuen Vorgabe der Politik gilt ab 27. Dezember eine Besucherobergrenze von 500 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen unter 2-G-Regeln, von bis zu 1.000 Menschen bei 2-G-Plus-Vorgaben und von bis 2.000 Personen, wenn diese allesamt den dritten Stich und einen PCR-Test vorlegen können. Im Burgtheater und der Volksoper hat man sich nun dazu entschieden, die Option zwei zu ziehen und dadurch nur mehr Geimpfte oder Genesene samt PCR-Test zuzulassen, wie die Bundestheater-Holding am Donnerstag mitteilte.

Im zum Burgtheater gehörenden Akademietheater bleibt dank eines Fassungsvermögens von 500 Personen hingegen alles beim Alten. Auch die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) haben am Donnerstag angekündigt, dass ab Montag für die Dauer der aktuellen Verordnung für Besucher im Ronacher und im Theater an der Wien die 2-G-Plus-Regel gilt. In der Kammeroper bleibt aufgrund der Besucherkapazität von unter 500 Personen die 2-G-Regel.

Staatsoper nur mit Boosterimpfung und PCR-Test

Einen anderen Weg schlägt unterdessen die Staatsoper ein. Für das größte Haus der Holding setzt man die maximale Besucherzahl von 2.000 Personen an. Damit ist der Zutritt hier nur mit Nachweis der Boosterimpfung und eines PCR-Tests möglich. Abgesehen von den Zugangsregelungen werden aufgrund der auf 22.00 Uhr vorverlegten Sperrstunde auch die Vorstellungen in den Häusern nach vorne verlegt.

Die Bundestheater werden „einmal mehr alle Anstrengungen unternehmen, im Rahmen der nun gegebenen Möglichkeiten den Spielbetrieb aufrecht zu halten. Die Regelungen stellen eine enorme Herausforderung für das Publikum und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen dar, zumal sie nur bis zum 31. Dezember gültig sind“, unterstrich Holding-Geschäftsführer Christian Kircher. Er appellierte an die Gesundheitspolitik, hier möglichst schnell Klarheit zu schaffen, denn wie es ab dem 1. Jänner weitergehe, sei bis dato noch völlig offen.

Entscheidung zu Neujahrskonzert steht noch aus

Entsprechend steht auch die Entscheidung der Wiener Philharmoniker noch aus, wie das Neujahrskonzert 2022 abgehalten werden kann. „Das Neujahrskonzert findet auf alle Fälle mit Publikum statt“, zeigte man sich gegenüber der APA am Donnerstag nach jetzigem Stand zuversichtlich. Welche konkrete Zugangsregel dann am 1. Jänner angewendet werden könne, darüber wolle man die Öffentlichkeit nun am 27. Dezember informieren.

Bei den Programmkinos ist die Unsicherheit groß: Hier stellt man sich die Frage, ob die Gastrosperrstunde um 22.00 Uhr auch für Kinos gilt. „Es gibt keine gesicherten Aussagen von WKO oder Politik, es wird auf die Verordnung verwiesen, die aber erst am Wochenende oder Montag da sein wird“, klagte etwa eine Sprecherin des Votivkinos. In vielen Kinos stehe das Programm schon lange fest, und für Silvester seien teils auch schon viele Karten verkauft.