Einkaufende in der Wiener Innenstadt
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Wirtschaft

2-G-Kontrollen: Handel für Bändchen

Ab kommender Woche gibt es eine Kontrollpflicht im Handel, kündigte die Bundesregierung am Donnerstag an. Die Wirtschaftskammer kann sich dazu weiterhin ein Bändchen statt einzelner Kontrollen vorstellen.

Bisher haben 2-G-Kontrollen im Handel eher selten stattgefunden. Die strengeren 2-G-Kontrollen sollen helfen, den eigentlich geltenden Lockdown für Ungeimpfte durchzusetzen. Dafür wird der Handel viel stärker in die Pflicht genommen, die Einhaltung der Coronamaßnahmen zu kontrollieren. Derzeit dürfen nur Geimpfte oder Genesene im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown.

Bereits ab 10. Jänner soll es zu einer „Aktion scharf“ bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel in Branchen abseits des täglichen Bedarfs. Das wurde bei dem Krisengipfel der Bundesregierung mit Vertretern der Länder und Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) am Dreikönigstag angekündigt.

Bänder-System wie in Deutschland

An „Interaktionspunkten“ – wie etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa – wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote, also Schließungen etwa von Geschäften, zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine – noch nicht näher definierte – Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.

WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik für Bändchen-Lösung

Der heimische Handel zeigte sich erleichtert, dass es nicht neuerlich zu einem Lockdown kommt, sieht aber mit der Kontrollpflicht eine große Herausforderung auf die Betriebe und Beschäftigten zukommen. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik spricht sich etwa für eine Bändchen-Lösung wie in Teilen Deutschland aus, um die vorgeschriebenen Kontrollen zu erleichtern. Der Handelsverband will sich dafür einsetzen, dass Kontrollen nicht nur beim Eingang, sondern auch spätestens beim Bezahlen erfolgen dürfen, da dies in der Praxis besser umsetzbar sei.

Trefelik brachte schon vor dem Krisengipfel die deutsche Bändchen-Lösung ins Spiel: : Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient. Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden, so der Handelsvertreter. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren.

Handel kritisiert Kontrollpflicht

Mit Kritik reagieren Handelsvertreter auf die Verpflichtung künftig 2G zu kontrollieren. Für geteilte Reaktionen sorgt, dass künftig auch im Freien eine FFP2 Maske getragen werden muss, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Handelsverband will erst Kontrollen an Kassa

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will betonte, dass die „praxistauglichkeit bei 2-G-Kontrollen“ wesentlich sei. So seien die Kontrollen beim Bezahlvorgang an Kassa machbar, hieß es. Kontrollen schon beim Eingang, „bevor eine Kundenbeziehung überhaupt entstehen kann“, lehnte der Handelsverband ab.

Im Kaufhaus Steffl auf der Kärntner Straße wird seit einiger Zeit bei allen Kunden vor dem Eingang durch Security der 2-G-Nachweis kontrolliert. Man müsse zwar immer wieder Touristen abweisen, die mit einem in Österreich nicht zugelassenen Impfstoff geimpft sind, Besucher, die ungeimpft und damit unberechtigt hineinwollen, gäbe es hingegen fast nicht. An den Eingängen stehen zwei bis drei Securitys, es könnte aber bei größerem Besucherandrang rasch aufgestockt werden. Die Kunden würden die Kontrollen begrüßen, weil sie sich damit sicherer im Geschäft fühlen, hieß es seitens des Kaufhauses.

Quarantäne und FFP2-Pflicht neu

Neben den Maßnahmen im Handel, wird es künftig eine FFP2-Pflicht im Freien geben, sofern der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, wurde angekündigt. Und der Grüne Pass wird ab 1. Februar nur noch sechs Monate gültig sein.

Auch die Quarantänedauer wird ab 8. Jänner auf fünf Tage verkürzt, danach ist ein Freitesten möglich. Die Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 wird abgeschafft. Als geboosterte Person bzw. als genesene Person mit zweifacher Impfung gilt man künftig nicht mehr als Kontaktperson. Gleiches gilt, wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.