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Wirtschaft

Mietervereinigung: Rekord im Pandemiejahr

Die Mietervereinigung Wien hat letztes Jahr 3.161.000 Euro für Mieterinnen und Wohnungseigentümer erkämpft. Es handle sich um einen neuen Rekord, hieß es am Mittwoch. Im Pandemiejahr seien vermehrt Mietzinsüberprüfungen nachgefragt worden.

Die zurückerstrittenen Beträge stehen zur Gänze den Mitgliedern zu, denn die Führung von Verfahren ist vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Insgesamt gab es im Vorjahr 17.101 wohnrechtliche Einzelberatungen, hieß es in einer Aussendung der Mietervereinigung am Mittwoch weiter. Bedingt durch fast 90 Lockdown-Tage gab es wie schon 2020 mehr telefonische (13.129) als persönliche (3.151) Rechtsberatungen. 821 Beratungen wurden online durchgeführt.

„Auswirkungen der Pandemie“

Wenn es hart auf hart kommt, leitet die Mietervereinigung Verfahren ein, um Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen. In 41 Prozent der Verfahren des letzten Jahres ging es um überhöhte Mietzinse. 35 Prozent betrafen Betriebskostenabrechnungen. „Im vergangenen Jahr haben sich die Auswirkungen der Pandemie konkret gezeigt. Viele Menschen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und müssen jede Möglichkeit nutzen, Geld einzusparen", sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien.

Es seien vermehrt Mietzinsüberprüfungen nachgefragt worden. Dass man im letzten Jahr eine Rekordsumme erkämpfen konnte, mache deutlich, dass die Mieten auch im preisgeregelten Altbau zu hoch seien, so Hanel-Torsch. Es lohne sich daher, die Miethöhe genau prüfen zu lassen.

Erhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie Kautionen

Über die Klassiker Mietzins und Betriebskosten hinaus stehen Juristinnen und Juristen ihren Mitgliedern in sämtlichen Mietrechtsfragen zur Seite. In elf Prozent der 2021 geführten Verfahren ging es um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, in sechs Prozent der Fälle um Kautionen.

Die restlichen Verfahren betrafen Themen wie Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen, Anerkennungen als Hauptmieter und Ähnliches. In der Statistik nicht inkludiert sind Kündigungs- und Mietzinsminderungsverfahren, bei denen die Mitglieder der Mietervereinigung von externen Rechtsanwälten vertreten werden.