2-G-Kontrolle vor Geschäft
APA/Robert Jaeger
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Chronik

Shopping mit Stempeln, Schleusen, Security

Seit heute wird die 2-G-Regel im Handel schärfer kontrolliert. Denn der Lockdown für Ungeimpfte ist erneut verlängert worden. Die Methoden sind unterschiedlich, wie ein Rundgang in Wien zeigt. Gesetzt wird auf Stempeln, Schleusen oder Securities.

Dass sich etwas geändert hat, wird spätestens dann klar, wenn man einen Shop betritt. Wer etwa im EKZ am Bahnhof Schuhe begutachten möchte, merkt relativ rasch, dass die Verkäuferin am Eingang nicht nur nach Kundschaft Ausschau hält – sondern auch den Impfstatus des Besuchers checkt.

Absperrbänder vor Geschäft

Offensichtlicher ist dies bei einem benachbarten Elektronik-Händler. Hier setzt man auf Absperrbänder und einem vor dem Geschäft stehenden Kollegen. Damit ist sofort klar, dass es sich hier um eine Art Eingangsschleuse handelt. Noch eindeutiger ist dies bei einer Buchhandelskette. Dort sind Security-Mitarbeiter in gelben Warnwesten engagiert worden, um die 2-G-Kontrollen durchzuführen.

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2-G-Kontrolle vor Geschäft
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2-G-Kontrolle vor Geschäft
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2-G-Kontrolle vor Geschäft
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Eine Kontrolle am Eingang des Geschäfts
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2-G-Kontrolle in Geschäft
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2-G-Kontrolle vor Geschäft
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Menschen zeigen ihren Nachweis
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Ein QR-Code wird gescannt
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Beim City-Ikea macht eine Tafel vor dem Eingang darauf aufmerksam, dass man sogleich unter die Lupe genommen wird „Bitte halte deinen 2-G-Nachweis bereit.“ Auch dass ein Lichtbildausweis verlangt wird, ist dem Plakat zu entnehmen. Betritt man dann das Möbelhaus, wird der Nachweis gescannt. Das ist sonst meist nicht der Fall, in anderen Geschäften begnügt man sich oft mit einem Blick auf den Grünen Pass bzw. einen Ausdruck.

Stehtisch samt Desinfektionsmöglichkeit

Eine häufige Variante in Sachen Eintrittssituation ist ein Stehtisch samt Desinfektionsmöglichkeit sowie dort postierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die nach dem Nachweis fragen. Eine Textilkette weist beim Eingang auch drauf hin, dass man nach Möglichkeit „automatisch“ die entsprechende Bestätigung zeigen soll – also man sich selbst auf die Suche nach Verkaufspersonal machen möge.

In einigen Geschäften auf der „Mahü“ wird überhaupt nur auf die 2-G-Pflicht hingewiesen und auf eine Kontaktaufnahme beim Eingang oder im Verkaufsraum verzichtet. Dort muss dann an der Kassa kontrolliert werden. Im Gerngross wird man im Erdgeschoß von einer Art Rezeption empfangen, bei der man darauf hingewiesen wird, dass man sich – freiwillig – einen Stempel abholen kann.

Stempel auf Handrücken

Zeigt man seinen Nachweis, wird der Handrücken mit einem kleinen, nicht klar erkennbaren Motiv verziert. Im Center selbst wird man dann, wenn man sich in den Shops umsieht, angesprochen und um die 2-G-Bescheinigung gebeten. Da reicht dann das Vorzeigen des Stempels.

Gefordert sind die Betriebe, deren Personal diese Aufgabe übernehmen muss. Unterstützung bekommt der Handel von der Polizei. Kontrolliert werden muss beim Eingang des Geschäfts beziehungsweise spätestens beim Bezahlen, so steht es in der entsprechenden Verordnung. Verantwortlich dafür sind die Geschäftsbetreiber. Die sehen die neue Regelung mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Kontrollen in Geschäften

Geimpft oder Genesen-ohne 2-G-Nachweis geht immer weniger. Seit Dienstag auch nicht mehr Einkaufen in den Geschäften. Denn dort wird jetzt kontrolliert.

„Alles besser als Lockdown“

Denn die verschärften Kontrollen bedeuten auch, dass eventuell zusätzliches Personal dafür abgestellt werden muss, was wiederum eine finanzielle Belastung bedeute. Dennoch: „alles besser als ein Lockdown“, so die Handelsobfrau in der Wiener Wirtschaftskammer Margarete Gumprecht.

Sie rät den Shopbetreibern die „Green Check“-App herunterzuladen, die eine rasche Kontrolle der 2-G-Regel ermöglicht. Unterstützung bekommt der Handel von der Polizei. Zivilbeamte werden nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern auch Geschäftsbetreiber kontrollieren. Händler, die den 2-G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

Debatte um Umsetzung

Handelsobmann Rainer Trefelik forderte am Montag eine klare Abgrenzung. „Es muss klar sein, was Aufgabe des Handels ist und was in den Aufgabenbereich der Polizei fällt“, erklärte er. Es sei für Handelsangestellte nicht zumutbar, sämtliche Fälschungen von Impfzertifikaten und Genesungsbescheinigungen zu erkennen und zu prüfen, so Trefelik. Am Dienstagnachmittag beriet er sich dazu auch im Innenministerium.

Trefelik geht davon aus, dass die Kontrollen von Geschäft zu Geschäft sehr unterschiedlich aussehen werden. Je nach Betriebstyp werde am Eingang, bei der Beratung oder an der Kasse der 2-G-Nachweis überprüft werden. Securities vorm Eingang werde es sicher nicht flächendeckend geben. Das könnte sich der Handel auch gar nicht leisten. Wegen ausbleibender Touristen und den Aufrufen zu Homeoffice seien die Kundenfrequenzen trotz Schlussverkaufs derzeit ohnehin sehr schwach, so Trefelik.

Lugner für „Solidarität“

Laut Trefelik hängt vom Verordnungstext ab, ob Geschäfte-übergreifende Initiativen mit Armbändern und Stempeln in Einkaufszentren und Einkaufstraßen möglich sein werden.

Menschen zeigen ihren Nachweis
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Für einen Einkauf braucht man ein Impfzertifikat oder einen Nachweis über eine Genesung

In der Lugner-City wird es keine Lösung mit Bändern geben, so Richard Lugner. Einer der Gründe sei, dass hier die Gefahr von Fälschungen bestehe. Auch 2-G-Kontrollen an den Eingängen sind nicht geplant. Denn, so gab Lugner zu bedenken, es würden sich insgesamt 20 Geschäfte wie Supermärkte oder Filialen von Drogerieketten in der Lugner-City befinden, die auch Ungeimpfte betreten dürften.

Prinzipiell zeigte er sich mit der geltenden Regelung zufrieden. Und er gab sich auch zuversichtlich, dass alle Shops im Einkaufszentrum auch tatsächlich kontrollieren. „Man muss etwas machen, dass man mit der Pandemie auf gleich kommt“, befand er. Notwendig sei nun die Solidarität aller.

Lockdown für Ungeimpfte

Schon seit der vierten CoV-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2-G) im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten, Trafiken, Apotheken oder Drogerieketten einkaufen. Neu ist nun die Kontrollpflicht für die Handelsbranche. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden.