Elektronisches Parkpickerl
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
Verkehr

Anmeldung für neues Parkpickerl läuft

Ab März gelten in Wien einheitliche Regeln für das Parken, das heißt: flächendeckende Kurzparkzonen in allen 23 Bezirken. Für den Wohnbezirk gibt es ein Parkpickerl. Das neue Pickerl kann seit letzter Woche online beantragt werden.

Das Parkpickerl kostet dann einheitlich für jede Wienerin und jeden Wiener zehn Euro pro Monat. Für Bewohnerinnen und Bewohner der äußeren Bezirke wird es teurer, sie mussten bisher 7,50 Euro pro Monat für das Pickerl zahlen. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsabgabe – online beträgt diese 39,90 Euro, im Bezirksamt 50 Euro.

Gekauft werden kann ein Pickerl in der Gültigkeitsdauer von drei Monaten bis höchstens zwei Jahren. Bei der Dauer der Kurzparkzone wird es künftig eine einheitliche Regelung geben. Die Kurzparkzone gilt ab März in jedem Bezirk von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr.

Alte Pickerl gelten weiterhin

Beantragen kann man das Pickerl auf mehrere Arten: zum einen online auf wien.gv.at/parkpickerl, mit Bürgerkarte oder Handysignatur oder persönlich im jeweiligen Bezirksamt. Das geht allerdings nur mit Termin. Wegen der hochansteckenden Omikron-Variante ist die Stadt sehr an einer Onlineanmeldung interessiert. Zu beachten ist auch die FFP2-Maskenpflicht in den Amtshäusern der Stadt Wien.

Billiger ist die Onlinevariante auch. Beim persönlichen Antrag im Bezirksamt werden 50 Euro fällig, beim Onlineantrag 39 bis 45 Euro. Vor dem März erworbene Parkpickerl gelten weiterhin und werden auch für die neuen Zonen anerkannt.

Alternativen für Pendlerinnen und Pendler

Wer von den rund 200.000 Pendlerinnen und Pendlern dann trotzdem mit dem Auto nach Wien kommen will, wird sich wohl nach Alternativen umsehen müssen, so Markus Raab, Leiter der MA-46-Verkehrsorganisation. Es wird davon ausgegangen, dass vermehrt Garagenplätze angemietet werden.

Markus Raab (MA 46) zu den Voraussetzungen für das Parkpickerl

Autobesitzerinnen und -besitzer, die einen Nebenwohnsitz in Wien haben, kommen wohl nicht um eine Hauptwohnsitzmeldung herum, denn eine der Voraussetzungen für ein Parkpickerl ist eine Hauptwohnsitzmeldung in Wien. „Und eine weitere Voraussetzung ist, jede Person kann nur ein Parkpickerl erhalten. Das ist dann das eigene Fahrzeug, man kann dann aber nicht für zwei oder drei Autos das Pickerl erhalten“, ergänzte Raab.

Ausnahmezone Heuberg und Kleingartensiedlungen

Mit 1. März wird somit auch in der Donaustadt, in Floridsdorf, Liesing, Hietzing und in den Teilen Simmerings, die bisher noch nicht parkraumbewirtschaftet waren, das Parkpickerl eingeführt. Wenige Ausnahmen von den einheitlichen Kurzparkzonen gibt es unterdessen immer noch: Auf dem Wiener Heuberg wird man auch ab März kein Parkpickerl brauchen, wie die Stadt gegenüber Radio Wien bestätigte.

Auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingartensiedlungen wird es eine Sonderregelung geben. Für die Sommermonate wird es für Kleingartensiedlungen Saisontickets geben. Mehr Parkpickerl bedeutet auch mehr Arbeit: Hier gibt es bereits Personalaufstockungen bei der Stadt, hieß es.