Chronik

Acht Jahre für Vergewaltigungsversuch

Ein 42-Jähriger ist heute am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Frau im Oktober 2021 bei einer Straßenbahnstation angesprochen und in einen Park gezerrt.

Die 17-Jährige leidet an Schlaflosigkeit und war daher schon gegen 5.15 Uhr in Favoriten unterwegs, um sich die Beine zu vertreten. Der weit mehr als doppelt so alte Mann kam aus einem Lokal und traf beim Warten auf die Straßenbahn zufällig mit der jungen Frau zusammen.
Wie die Staatsanwältin ausführte, soll er ihr zunächst Komplimente gemacht und sich dann einfach ihrer bemächtigt haben.

Angeklagte: „Ich wollte sie trösten“

In der Parkanlage drückte er die Jugendliche auf einer Skater-Rampe zu Boden, fixierte sie und begann sie zu küssen. „Sie war ihm körperlich unterlegen und hatte keine Chance“, berichtete die Anklägerin. Indem die junge Frau den Mann anflehte, ein Kondom zu verwenden, konnte sie ihn kurz ablenken. Es gelang ihr davonzulaufen, ein Passant kam ihr zu Hilfe.

Der Angeklagte – verheiratet und Vater von sechs Kindern – behauptete in seiner Einvernahme, die 17-Jährige habe ihm entgeltlichen Sex angeboten. Er habe das abgelehnt, daher belaste sie ihn. Er habe sie weinend bei der Straßenbahn getroffen, sie habe ihm leidgetan: „Ich hab’ sie wie mein Kind gesehen. Ich wollte sie nur trösten.“ Er habe mit ihr „ein bissl getratscht“. Sie habe ihn dann um zehn Euro gebeten und ihm schließlich um 50 Euro Geschlechtsverkehr angeboten, nachdem er ihr erklärt hätte, dass er nur eine 50er-Note dabei habe. Dabei habe sie ihn zu küssen begonnen. „Das war für mich kein Problem, das ist menschlich“, sagte der 42-Jährige, dessen Ehefrau im Zuschauerraum saß.

Neun Mal vorbestraft

Die Angaben der mittlerweile 18-Jährigen, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war, weshalb sie nicht mehr in der Hauptverhandlung gegen ihren Peiniger aussagen musste, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Bevor sich der Schöffensenat zur Beratung zurückzog, beteuerte der Angeklagte noch ein Mal seine Schuldlosigkeit: „Ich habe eine Ehre! Was soll ich meinen Kindern sagen?“

Für den Senat bestanden demgegenüber keinen Zweifel an dessen Schuld, die Angaben der jungen Frau seien schlüssig, hieß es wenig später in der Urteilsbegründung. Bei der Strafbemessung fielen neun Vorstrafen des 42-Jährigen erschwerend ins Gewicht. Die meisten Vorverurteilungen hatte es für ihn wegen Suchtmitteldelikten gesetzt. „Ihre erste Vorstrafe war 1998. Da habe ich noch studiert“, hielt der vorsitzende Richter fest.