Ab 1. März wird das Betreten der Uni für Studierende und Mitarbeiter nur mehr mit CoV-Impf- oder Genesungsnachweis möglich sein. Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in Präsenz stattfinden. Für Ungeimpfte wird es keine Kompensationen oder Online-Angebote geben, nur die Möglichkeit semesterweiser Beurlaubung, erklärte Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger in der Tageszeitung „Der Standard“.
Die WU bekenne sich als „Institution der Wissenschaft“ zur Corona-Impfung. 2-G sei die „logische Konsequenz“ aus der Impfpflicht, erläuterte Hanappi-Egger die Entscheidung des Senats. Bisher hat nur eine Universität – nämlich die Uni Klagenfurt schon seit November – die 2-G-Regel verfügt. Eine einheitliche 2-G-Regelung für alle Uni-Angehörigen haben jüngst die Senatsvorsitzenden der Unis gefordert, auch die ÖH ist dafür.
Rektorin erwartet keine großen Probleme
Die WU-Rektorin hofft, dass 2-G wieder volle Präsenz erlaubt. Bis zum Ende des Wintersemesters gilt noch 2,5-G und für die Präsenz-„Großprüfungswoche“ 2,5-G+ (also plus PCR-Tests). Ab 1. März müssen Studierende und Mitarbeiter geimpft sein. Ungeimpften Mitarbeitern drohen da durchaus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Einstellung der Gehaltszahlung.
Hanappi-Egger rechnete aber nicht mit großen Problemen. Denn schon im November seien 97 Prozent des Personals- und jetzt wohl noch mehr – geimpft gewesen, seit Herbst wurden neue Mitarbeitende nur mit 2-G aufgenommen. Von den etwa 21.200 WU-Studierenden seien aktuell über 90 Prozent geimpft.
Die Uni Wien setzt indes weiter auf 2,5-G. Zusätzlich zu geimpft oder genesen gilt also auch ein PCR-Test. Man will aber vermehrt auf Präsenzlehre setzen. Genauso sieht die Lage an der TU aus, auch hier kann man mit einem PCR-Test rein.