Eingang Landesgericht
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Vier Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Weil er seine siebenjährige Großnichte missbraucht haben soll, ist am Freitag am Wiener Landesgericht ein 60-Jähriger zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in den Maßnahmenvollzug eingewiesen.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist seine pädophile Störung derart ausgeprägt, dass die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten war. In der Sonderstrafanstalt sind haftbegleitende therapeutische Maßnahmen gewährleistet.

Mit seiner Entlassung kann der Mann selbst nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe erst rechnen, wenn ihm ein Gutachter bescheinigt, dass von ihm keine Gefahr für kleine Kinder mehr ausgeht. Grundsätzlich wird die Einweisung in den Maßnahmenvollzug im Sinn des Paragraf 21 Absatz 2 StGB ohne zeitliche Befristung ausgesprochen, es muss jedoch regelmäßig geprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch vorliegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sinneswandel nach Festnahme

Das betroffene Mädchen war zu Beginn der Übergriffe sieben Jahre alt. Der Angeklagte war weitgehend geständig. Nach seiner Festnahme am 4. Mai 2021 hatte er zunächst sämtliche Vorwürfe bestritten. Als er jedoch das Video mit dem Mädchen zu sehen bekommen habe, das im Ermittlungsverfahren in einer Befragung die Übergriffe geschildert hatte, sei bei ihm ein Sinneswandel eingetreten, schilderte er dem Schöffensenat: „Da hab’ ich mir gesagt, ich muss es erzählen.“

Bis zu diesem Zeitpunkt habe er „aus Eigenschutz gelogen“, denn er habe Angst gehabt, dass er von seiner Familie verstoßen werde. Er wisse, dass er eine Therapie brauche: „Ich weiß, dass ich eine schwere Straftat begangen habe.“