Parkende Autos
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Verkehr

Ausnahmen von Parkpickerl gefordert

Ab 1. März gilt bis auf einige Zonen am Stadtrand in ganz Wien das Parkpickerl. Das bringt einige Berufsgruppen auf die Barrikaden. Sie fordern eine Ausnahmeregelung und wollen das Parkpickerl auch für den Arbeitsbezirk. Die Stadt lehnt das ab.

Aktuell pendeln laut Arbeiterkammer rund 120.000 Personen mit dem Pkw nach Wien zur Arbeit. Darunter etwa ein Viertel der Wiener Pflichtschullehrer- und lehrerinnen: „Es gibt Schulen in Simmering, da pendelt ein Drittel aus dem Burgenland ein. Das ist ja eine Strapaze und mit Kosten verbunden, aber die sagen: ‚Ich will gerne in Wien unterrichten.‘ Wieso verscheuche ich die Leute, ich verstehe es nicht“, ärgert sich Thomas Krebs, oberster Gewerkschafter der Pflichtschullehrer aus der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG).

Ein Parksheriff kontrolliert ein Parkpickerl
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Das Parkpickerl kommt im März in fast ganz Wien

Kündigungen auch im Kindergarten

Viele würden notgedrungen kündigen, sagt Krebs, und das bei ohnehin bereits bestehendem Lehrermangel. Ähnlich die Befürchtung bei den Kindergärten. Alternativ einen Job außerhalb Wiens zu finden, sei für Elementarpädagoginnen und -pädagogen kein Problem, sagte Gudrun Kern, Geschäftsführerin der KIWI Kindergärten: „Es ist tatsächlich so, dass ganz Österreich betroffen ist von einem Fachkräftemangel und hier kann Wien es sich nicht leisten, zusätzliche Pädagoginnen zu verlieren.“

Streit um Parkpickerl-Genehmigungen

Ärzte, Kindergärtnerinnen und Lehrer fordern für sich eine Ausnahmeregelung vom Parkpickerl von der Stadt ein. Sie wollen in ihrem Arbeitsbezirk weiterhin parken dürfen, auch wenn sie dort nicht wohnen. Die Stadt lehnt die Forderung einstweilen ab.

„Ich habe auch schon Kündigungen unterschrieben, die einfach sagen, das ist jetzt die Konsequenz, wenn das Parkpickerl kommt“, so Kern. Derzeit seien rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Überlegen, weil sie noch keine Lösung gefunden haben. Die Forderung: Die Pädagogen wollen an ihren Arbeitsplätzen ein Parkpickerl beantragen können.

Hausbesuche für Ärzte erschwert

Auch die Hausärzte fordern ein Parkpickerl, wenn ihre Ordination nicht im Wohnbezirk liegt. Die nun kommende flächendeckende Kurzparkzone für sie ein No-Go. „Das erschwert unsere Arbeit, unsere Hausbesuchstätigkeit, auf die unsere Patienten angewiesen sind. Es ist einfach eine Ungleichbehandlung gegenüber Gewerbebetrieben, die dieses Parkpickerl haben können“, sagt Allgemeinmedizinerin Naghme Kamaleyan-Schmied von der Ärztekammer Wien gegenüber „Wien heute“.

Ausnahmen für Gewerbebetriebe gibt es tatsächlich: Für Firmenfahrzeuge bekommen sie bei erforderlicher Liefertätigkeit am Betriebsstandort ein Parkpickerl. Bei der Stadt sieht man hier keine Ungleichbehandlung. Sie verweist auf die bereits bestehende Möglichkeit einer Parkkarte für Ärzte, die während der Ordinationszeit (plus einer Vor- und Nachbearbeitungszeit) gilt. Parkscheine müssen in dieser Zeit aber hinterlegt werden. Ausgenommen sind Ärzte daher lediglich von der höchstzulässigen Abstelldauer in der Kurzparkzone.

Ein Lkw lädt gerade aus
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Schon jetzt gibt es Ausnahmen vom Parkpickerl, mehr sollen es nicht werden

„Keine Ausnahmen für Berufsgruppen“

Trotz großer Unzufriedenheit bei vielen Branchen bleibt die Stadt derzeit bei ihrem Kurs: „Was wir nicht schaffen können, ist eine Klassifikation nach einzelnen Berufsgruppen. Es bekommen jetzt schon Beschäftigte Ausnahmen, wenn sie zeitig in der Früh mit der Arbeit beginnen oder diese erst nach Mitternacht beenden“, sagt Markus Raab, Leiter der städtischen Verkehrsabteilung (MA 46).

Jetzt einzelnen Branchen eine Ausnahme zu genehmigen, sei eine unsachgemäße Differenzierung, so Raab. „Ich kann nicht einem Lehrer, der um 7.00 Uhr beginnt, eine Ausnahme geben, aber eine Verkäuferin, die auch um 7.00 Uhr beginnt, gebe ich sie nicht.“

Bedingte Ausnahme für Einsatzorganisationen

Eine Ausnahme gebe es zwar für Einsatzorganisationen wie Polizei und Feuerwehr, „und zwar deshalb, weil unvorhersehbar ein Dienst auch länger dauern kann, auch über Mitternacht, und dann ist die Abreise nicht mehr möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln“. Das heiße aber nicht, dass alle Mitarbeiter einer Einsatzorganisation ein Parkpickerl bekämen, so Raab. Vielmehr müssen sich mehrere Mitarbeiter eine Parkkarte teilen und das auch nur während der Dienstzeit: „Das heißt, man kann es nicht privat verwenden.“