Chronik

Drei Jahre Haft für falsche Polizistin

Eine falsche Polizistin, die bei fünf betagten Wienerinnen Bargeld und Goldmünzen in Höhe von 200.000 Euro einkassiert hatte, ist am Montag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und krimineller Vereinigung verurteilt worden. Sie muss drei Jahre in Haft.

Die gebürtige Serbin trat als Teil einer Bande auf, die von der Türkei aus operierte und unter Verwendung von gespooften (computertechnisch veränderten, nicht rückverfolgbaren, Anm.) Rufnummern Personen telefonisch kontaktierte, aus deren Vornamen sich aus dem Telefonbuch auf ein höheres Alter schließen ließ. Im konkreten Fall hießen die Opfer Hilda, Karin, Maria, Elisabeth und Brigitta.

Der Mann am anderen Ende der Leitung redete ihnen ein, die Polizei habe eine Liste mit geplanten Einbrüchen gefunden. Ihre Adresse befände sich auf dieser, zum Schutz ihres Eigentums komme eine Beamtin in Zivil vorbei und werde die Wertsachen sicherstellen, damit sie nicht in falsche Hände gerieten.

Angeklagte bekannte sich „total schuldig“

Diese vermeintliche Polizistin mimte die Angeklagte, die sich nun „total schuldig“ bekannte, wie sie betonte. Sie habe sich wegen ihres damaligen Freundes auf den Betrug eingelassen. „Der Mann, mit dem ich drei Jahre zusammen war“ habe sie zunächst aufgefordert, bei den kriminellen Machenschaften mitzumachen, dann „richtigen Druck, Gewalt“ ausgeübt: „Er hat mich richtig verprügelt.“

Sie habe „wenig geredet“, aber einen falschen Polizeiausweis hergezeigt, als sie bei den Seniorinnen anklopfte, schilderte die 42-Jährige. Zwischen Jänner und April 2021 händigten ihr fünf Opfer Bargeld aus, das sie auf vorangegangene telefonische Anweisung bei der Bank unter Auflösung ihrer Sparbücher behoben hatten. Das jüngste Opfer war 65, das älteste 90 Jahre alt.

Opfer übergaben teils viel Erspartes

Eine der Frauen übergab der Schwindlerin, die sich „Barbara König“ nannte, ihr „Sterbegeld“ – auf die Seite gelegtes Erspartes, mit dem ihre Nachkommen nach ihrem Ableben das Begräbnis bezahlen sollten. Die Betroffene habe ihrer Familie „finanziell nicht auf der Tasche liegen“ wollen, sagte der Staatsanwalt: „Jetzt steht sie mittellos da.“

Von der Beute habe sie fünf bis zehn Prozent bekommen, hielt die Angeklagte fest. Sie flog einmal sogar in die Türkei, um das ergaunerte Geld den Hintermännern abzuliefern. Ein Opfer hatte sie nach Eisenstadt chauffiert, weil nur dort die Sparbücher aufgelöst werden konnten, da die betagte Frau ein Konto bei einem Institut im Burgenland hatte.

Drei Jahre Haft

Bei der Strafbemessung wurden auch eine einschlägige Vorstrafe, die heimtückische Tatbegehung sowie die hohe Schadenssumme berücksichtigt. Die 42-Jährige wurde zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Der Verteidiger nahm die Strafe dankend an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist daher rechtskräftig.