Einschusslöcher in Glastür, hinter dem Glas brennen Kerzen
APA/Helmut Fohringer
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Politik

Terror: Verfahren gegen Schweizer eingestellt

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat die Verfahren gegen zwei nach dem islamistischen Anschlag in Wien im November 2020 verhaftete Verdächtige eingestellt.

Gegen die Männer aus Winterthur war wegen „Vorbereitungshandlungen zu Mord“ ermittelt worden, die Justiz fand jedoch keine Beweise dafür, dass sie sich am Attentat beteiligt hätten. Wegen Gewaltdarstellungen erhielt einer der beiden dennoch eine Strafe.

Die beiden Männer hatten im Sommer 2020 den IS-Anhänger besucht, der am 2. November des selben Jahres in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschoss, mindestens 23 weitere Personen zum Teil schwer verletzte und anschließend von der Polizei erschossen wurde. Sie wurden am Tag nach dem Attentat von der Spezialeinheit Diamant der Zürcher Kantonspolizei verhaftet.

Mangels Beweisen

Bereits Mitte Jänner wurde bekannt, dass das Hauptverfahren gegen einen der beiden Männer mangels Beweisen eingestellt wurde. Nun hat das zweite denselben Abschluss gefunden. Die Bundesstaatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag Berichte in Schweizer Zeitungen.

Der Verdacht, dass die beiden das Attentat „durch einen kausalen Tatbeitrag unterstützt beziehungsweise gefördert“ haben könnten, konnte in der Untersuchung durch die Bundesanwaltschaft nicht erhärtet werden, heißt es in den beiden Einstellungsverfügungen. Es gebe keine Beweise, dass die Männer am Attentat beteiligt waren oder von diesem im Vorfeld Kenntnis hatten.

„Aus tiefer ideologischer Überzeugung“

Einer der beiden Männer wurde dennoch verurteilt: Er hatte unter anderem ein IS-Video mit dem Titel „Das Spalten der Köpfe“, in dem Menschen enthauptet und erschossen werden, auf seinem Handy. Dieses zeigte er auch Kollegen. Der Mann habe „aus tiefer ideologischer Überzeugung“ gehandelt und bewege sich noch heute „in einem salafistischen Umfeld von behördlich bekannten Personen“, heißt es im Strafbefehl der Bundesanwaltschaft.

„Eine glaubhafte Distanzierung von den Verbrechen, welche die Terrororganisation IS verübt, ist im Rahmen der Strafuntersuchung ausgeblieben.“ Wegen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und den Besitz von Gewaltdarstellungen hat ihn die Bundesanwaltschaft schuldig gesprochen. Es bestraft ihn – bei einer Probezeit von drei Jahren – mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer Buße von 1.000 Franken.

Keine Haftentschädigung

Angesichts dieser bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen wird der Mann für die 176 Tage, die er nach dem Wiener Attentat in Haft saß, entgegen seiner Forderung nicht entschädigt. Er erhält aber eine so genannte Genugtuung von 3.250 Franken (3.125 Euro), unter anderem wegen einer möglichen Vorverurteilung durch die mediale Berichterstattung. Im Gegenzug muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 7.000 Franken tragen.

Beim zweiten nach dem Wiener Attentat verhafteten Mann ist noch unklar, ob er für seine Haft entschädigt wird. Trotz Einstellung bezüglich der Hauptvorwürfe wird auch gegen ihn ein Verfahren wegen weniger gravierender Anschuldigungen geführt. Dieses ist noch nicht abgeschlossen.