Ein Schild Kurzparkzone neben der Ortstafel von Wien
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Verkehr

Parkpickerl-Ausnahmen jetzt fix

Mit 1. März tritt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien in Kraft. Laut Stadt gibt es einige wenige Parkpickerl-Ausnahmen, auf die man sich geeinigt hat und die jetzt feststehen.

Es geht vor allem um Straßenzüge am Stadtrand – die von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen werden. Im 14. Bezirk ist das zum Beispiel die Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese sowie der Wolfersberg. Im 17. Bezirk wird der Obere Heuberg von der Parkpickerlpflicht befreit. Dort war das schon bisher der Fall, in einer neuerlichen Befragung sprachen sich die Anrainer erneut gegen die Parkraumbewirtschaftung aus.

Schlechte öffentliche Erreichbarkeit

In Floridsdorf wird der Senderparkplatz beim Bisamberg ausgenommen. In Liesing kann man weiter im Industriegebiet in Inzersdorf ohne Parkschein parken, aber nur dort, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen. Teile von Kaltenleutgeben und Kalksburg sind ebenfalls befreit.

Im Bereich der Donauinsel wird die Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg ausgenommen. Um hier zu verhindern, dass Wochenpendler ihr Auto abstellen – wird allerdings von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Kurzparkzone gelten mit maximal zwei Stunden Parkdauer. Vonseiten der Stadt wird betont, dass man bei den Ausnahmen sehr restriktiv vorgegangen sei und es sich meist um Bereiche handelt, die mit „Öffis“ nicht gut erreichbar sind.

Parkpickerl-Ausnahmen jetzt fix

Mit 1. März tritt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien in Kraft. Laut Stadt gibt es einige wenige Parkpickerl-Ausnahmen, auf die man sich geeinigt hat und die jetzt feststehen.

Die Ausnahmen im Detail

14. Bezirk:

  • Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
  • Wolfersberg: Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird

17. Bezirk:

  • Oberer Heuberg: Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird

21. Bezirk:

  • Senderparkplatz

22. Bezirk:

  • Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr

23. Bezirk:

  • Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
  • Kaltenleutgebner Straße – die Zonengrenze liegt dort bei der Talgasse (Perchtoldsdorf)
  • Kalksburg – die Zonengrenze liegt dort in der Breitenfurter Straße auf Höhe Jakob-Sommerbauer-Gasse

Die exakten Abgrenzungen sind im Stadtplan unter Parken-Parkpickerl (Bezirk auswählen) zu finden.