Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ)
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Chronik

3-G statt 2-G: Was in Wien anders ist

Ab heute treten österreichweit die nächsten großen Lockerungsschritte in Kraft. Nur in Wien gelten als Vorsichtsmaßnahme nach wie vor strengere Regeln. Anders als von der Bundesregierung beschlossen, fällt in Wien nicht die 2-G-Regel in der Gastronomie.

Ins Gasthaus und ins Fitnesscenter nur geimpft oder genesen – das gilt auch weiterhin in Wien. Bei körpernahen Dienstleistern und bei Veranstaltungen, wo das Tragen einer FFP2-Maske möglich ist, gilt laut Stadt jetzt auch in Wien 3-G statt 2-G.

Einschränkungen soll es in Wien auch bei der Öffnung der Nachtgastronomie ab 5. März geben. Der Zutritt ist nur für Geimpfte und Genesene vorgesehen (2-G). Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) stellte auch die Notwendigkeit eines zusätzlichen PCR-Tests, also 2-G-plus, in den Raum.

Und wenn am 5. März in Österreich die FFP2-Maskenpflicht nur mehr in bestimmten Bereichen gilt, etwa im lebensnotwendigen Handel, wird die Maskenpflicht in Wien im gesamten Einzelhandel weiter bestehen. Bürgermeister Ludwig sieht angesichts des Infektionsgeschehens keinen Grund „leichtsinnig“ zu sein, wie er sagt, und will weiter den „sicheren Wiener Weg“ gehen.

Verordnung liegt seit Freitagabend vor

Die Verordnung für die ab 19. Februar geltenden Lockerungsschritte liegt seit Freitagabend vor. Die Lockerung auf 3-G überall dort, wo bisher 2-G vorgeschrieben war, betrifft etliche Bereiche wie etwa Seilbahnen, Busreisen, Ausflugsschiffe, Sportstätten, Freizeiteinrichtungen wie Bäder und Zoos oder Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze wie Geburtstagsfeiern.

In sensiblen Bereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2-G-plus Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden. In Wien gelten PCR-Tests grundsätzlich nur 48 Stunden.

Maskenpflicht in Schulen fällt

Als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3-G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete. Ab dem kommenden Montag fällt auch die Maskenpflicht am Sitzplatz in allen Schulen, in Volksschulen brauchen die Schüler am Platz schon seit 14. Februar keine Maske mehr.

Der nächste große Lockerungsschritt soll dann am 5. März folgen, dann sollen – außer in Wien – alle 2-G/3-G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dann nur mehr in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern sowie in Altenheimen und Krankenhäusern.