chronik

Prozess: Frau Salzsäure ins Auge getropft

Ein 41-Jähriger muss sich am Wiener Landesgericht wegen Betrugs und schwerer Körperverletzung verantworten. Er soll einer Bulgarin Salzsäure ins Auge geträufelt und ihr einen Daumen abgehackt haben. Beide Delikte stellte er laut Anklage als Unfälle dar.

Laut Anklage hatte der 41-Jährige ohne Wissen der Frau, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist und die weder lesen noch schreiben kann, mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen. Nachdem er sie eine Zeit lang für Tätigkeiten eingesetzt hatte, mit denen er Geld verdiente – dabei handelte es sich der Staatsanwaltschaft zufolge weitgehend um betrügerische Machenschaften – , soll er die Frau im Juni 2018 gezwungen haben, sich im Badezimmer auf den Boden zu legen, um ihr das linke Auge zu verätzen. Danach brachte er sie ins Spital und behauptete, beim Putzen wäre ihr Reinigungsmittel ins Auge gelangt.

„Noch nie so eine Grausamkeit untergekommen“

„Aus reiner Gier hat er einen Unfall beim Putzen behauptet“, sagte Staatsanwalt Philipp Coufal eingangs des Verfahrens. Der Angeklagte habe über eine Zeichnungsberechtigung für das im Namen der Frau abgeschlossene Konto verfügt und das Geld – rund 30.000 Euro – abgehoben. „In meinen acht Jahren bei der Staatsanwaltschaft ist mir so eine Grausamkeit noch nie untergekommen“, betonte der Ankläger zu der Säure-Attacke, die als absichtlich schwere Körperverletzung inkriminiert ist.

Als Arbeitsunfall deklariert: Auch Daumen abgehackt

Drei Wochen später soll der 41-Jährige mit der Bulgarin nach Ungarn gefahren sein, wo er sie gemeinsam mit einem der Justiz noch unbekannten Mittäter an eine Tür gefesselt und ihr den Daumen der linken Hand abgehackt haben soll. Das deklarierte er dann als Arbeitsunfall, wofür er von drei Versicherungen insgesamt 25.000 Euro kassierte.

Der Angeklagte räumte ein, Bestellbetrügereien begangen zu haben. Die Hauptvorwürfe stellte er in Abrede. Er habe „helfen“ wollen. „Er hat weder das Auge mit Salzsäure verletzt noch einen Daumen abgehakt“, hielt Verteidiger Mathias Burger einleitend fest.

Angeklagter habe sie versichert, da sie „tollpatschig ist“

Der 41-Jährige betonte anschließend in seiner Einvernahme, er habe der mittlerweile 57-jährigen Frau „geholfen, damit die ein Geld verdient“. Er habe sie zunächst Zettel verteilen lassen. Auf Bitte ihres Freundes habe er sie versichert, „weil sie tollpatschig ist, wenn sie sich bewegt“. Er habe sie in weiterer Folge putzen lassen. Dabei habe sie sich eines Tages am Auge verletzt.

„Wenn sie normal geht, ist sie tollpatschig“, gab der Angeklagte zu Protokoll, wobei er sich erhob und den – angeblichen – Gang der Bulgarin nachäffte. „Sie hat sich selbst verletzt, als sie geputzt hat in der Wohnung. Sie hat sich ihr Auge verletzt“, meinte der 41-Jährige.

In Ungarn sei er mit der Frau nie gewesen. Sie habe sich mit ihrem Lebensgefährten dorthin begeben. Dabei habe sie ihren linken Daumen verloren: „Es war ein Unfall. Die haben Gartenarbeiten gemacht. Dabei ist das passiert.“ Weitere, von der Anklage mitumfasste Fakten – einen Faustschlag ins Gesicht, einen ausgeschlagenen Zahn, Drohungen mit dem Umbringen, wenn sie nicht pariere – stellte der Angeklagte ebenfalls in Abrede. „Das stimmt alles nicht.“ Auf die Frage, warum ihn die 57-Jährige belaste, meinte der gebürtige Bosnier: „Weil ich sie aus der Wohnung rausgeschmissen habe.“

57-Jährige musste „Arbeitsvertrag“ unterschreiben

Die Bulgarin schilderte als Zeugin, wie sie vom Angeklagten bei einer Essensausgabe-Stelle angesprochen wurde. Er habe sie einen „Arbeitsvertrag“ unterschreiben lassen, den sie als Analphabetin nicht verstanden habe. Auf ihren Namen und mit ihrer Unterschrift bestellte der 41-Jährige laut Anklage dann 39 Mobiltelefone, Bekleidung, sonstige Waren und sogar ein Auto. „Obwohl ich keinen Führerschein habe“, wie die Bulgarin dazu anmerkte.

Die bestellten Waren nahm aber ausnahmslos der Angeklagte an sich, um sie zu Geld zu machen. Er hatte sogar einen Verein gegründet, um vorgeblich Bedürftigen im Katastrophenfall Hilfe leisten zu können. Sämtliche Spenden – darunter etwa 5.000 Euro vom ARBÖ – soll er laut Anklage für sich verwendet haben.

Verhandlung auf 29. März vertagt

Was die ihr zugefügten Verletzungen betrifft, beschrieb die Bulgarin zunächst, wie sie sich auf den Boden im Badezimmer legen musste: „Und dann hat er mir die Säure reingespritzt.“ Danach habe der Mann sie in ein Spital gebracht und einen Unfall behauptet. Sie habe sich nichts dagegen zu sagen getraut, „weil er dabei war“. Mittlerweile könne sie mit dem linken Auge wieder sehen, „aber es schmerzt ab und zu“.

Den abgehackten Daumen habe man ihr wieder mit Erfolg angenäht, weil sie gleich nach der Tat mit einem Rettungshubschrauber von Ungarn in ein österreichisches Spital geflogen worden sei. Sie könne ihn aber nicht mehr bewegen. Nachdem der Angeklagte ihr den Daumen abgetrennt hatte, „hat er gesagt, das ist sein Business und dass er Geld dafür bekommt“, gab die 57-Jährige zu Protokoll. Indem er ihr mit dem Tod drohte, habe er sie dazu gebracht, vorerst nicht zur Polizei zu gehen.

Es dauerte drei Jahre, ehe die 57-Jährige es wagte, „wegzulaufen“, wie sie sagte. Der Richter fragte mehrfach nach, warum sie sich das so lange gefallen habe lassen. „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagte die Frau. Sie habe in Bulgarien keine Beschäftigung und keine Wohnung gehabt. Zur Anhörung weiterer Zeugen wurde die Verhandlung vertagt. Nächster Prozesstermin ist der 29. März.