Chronik

Prozess um brutale Home Invasions

In Wien hat am Mittwoch ein Prozess wegen mehrerer brutaler sogenannter Home Invasions begonnen. Vor Gericht stehen zwei gebürtige Serben, die einer auf diese Delikte spezialisierten Bande angehört haben sollen.

Bei einer Home Invasion handelt es sich um das gewaltsame Eindringen in Wohnungen und Ausrauben der Bewohnerinnen und Bewohner. Die beiden Angeklagten wurden von einem 21-Jährigen Landsmann belastet, der am 14. Oktober 2020 einen Juwelier auf der Landstraßer Hauptstraße erstochen hat.

Für den Raubmord an dem Juwelier und vier weitere brutale Raubüberfälle ist der 21-Jährige im vergangenen Dezember – nicht rechtskräftig – in Wien zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Festnahme hatte der junge Mann eine Art „Lebensbeichte“ abgelegt und gegenüber der Polizei die beiden nunmehrigen Angeklagten als Komplizen bezeichnet. Am späten Mittwochnachmittag bestätigte der 21-Jährige als Zeuge unter Wahrheitspflicht seine Angaben: „Ich bleibe dabei und werde auch in Zukunft dabei bleiben.“

Ehepaar im Schlaf überfallen

Am Raubmord waren die beiden Angeklagten nicht beteiligt. Aber einer der beiden – ein 34-Jähriger – soll gemeinsam mit dem 21-Jährigen am 28. Februar 2020 in eine Wohnung eingebrochen sein und dem Besitzer eine Eisenstange auf den Kopf geschlagen und dem schwer verletzten Mann Goldmünzen im Wert von 15.000 Euro und Bargeld abgenommen haben.

Vom Zweitangeklagten – einem 61-jährigen Mann – soll wiederum der Tipp für einen brutalen Überfall auf ein Ehepaar gekommen sein, das am 28. April 2020 um 3.00 Uhr aus dem Schlaf geschreckt wurde. Der 34-Jährige sowie der 21-Jährige sollen auf ein Baugerüst geklettert sein, dann ein Fenster der Etagenwohnung eingeschlagen und dem Paar mit Gewalt Bargeld, Schmuck und Uhren im Wert von 310.000 Euro abgenommen haben. Der 61-Jährige soll bei diesem Coup Aufpasserdienste geleistet haben und zudem den 21-Jährigen am 14. Oktober 2020 dazu gebracht haben, einen Opernsänger in dessen Wohnung zu überfallen.

61-Jähriger bekannte sich nicht schuldig

Der 61-Jährige bekannte sich zu sämtlichen Vorwürfen nicht schuldig. „Er ist ein Krüppel“, sagte sein Verteidiger Leonhard Kregcjk, nachdem sich der Mann auf Krücken mühsam und Schritt für Schritt in den Verhandlungssaal geschleppt hatte. Sein Mandant sei 1989 bei einer Gasexplosion schwer verletzt worden: „Seither ist er körperlich eingeschränkt.“ Die Vorstellung, der 61-Jährige könnte bei Überfällen Schmiere gestanden oder bei einigen der 23 mitangeklagten Einbrüche in Keller, Werkstätten und Büros mitgemacht haben, indem er – wie inkriminiert – durch aufgebrochene Fenster kletterte oder mit einer Flex hantierte, sei absurd. „Er kann nicht einmal Aktenteile aus dem Gerichtsakt gescheit halten, weil er bei der Explosion auch an den Händen verletzt wurde“, sagte Kregcjk.

Der jüngere Angeklagte war zum Großteil der ihm zugeschriebenen Einbrüche geständig, stellte aber jegliche Beteiligung an den Überfällen in Abrede. „Er ist ein Dieb, ein Einbrecher. Aber kein Räuber“, hielt sein Verteidiger Alexander Philipp fest.

Dem widersprach der Raubmörder, als er nach 15.00 Uhr aus der Justizanstalt Josefstadt als Zeuge vorgeführt wurde: „Ich bleibe bei meiner Aussage.“ Er werde allerdings im Gefängnis mit dem Umbringen bedroht und unter Druck gesetzt, seine Angaben zu korrigieren. Einer der zwei Angeklagten drohe ihm permanent, berichtete der 21-Jährige: „Ich bin im ersten, er im dritten Stock. Er ruft mir ständig vom Fenster aus zu und droht auch meiner Familie.“

Verhandlung auf Mitte März vertagt

Der Zeuge bekräftigte dessen ungeachtet, dass er gemeinsam mit dem nunmehr 61-Jährigen auch einen Einbruch ins Theater „Metropol“ verübt habe, indem sie über ein geöffnetes Fenster ins Innere gelangt waren.

Dabei hätte der körperlich schwer gehandicapte 61-Jährige jedoch auf ein rund ein Meter über dem Erdboden gelegenes Fensterbrett gelangen müssen, was dem Schöffensenat schwer vorstellbar schien. Neben den Beinverletzungen kann der Mann einem bereits aus dem Jahr 1993 datierten Gutachten zufolge nämlich seinen rechten, bei der Gasexplosion stark verbrannten, teilweise abgestorbenen Arm nicht heben. Zur weiteren ausführlichen Befragung des 21-Jährigen wurde die Verhandlung auf Mitte März vertagt. Daneben sollen auch noch zusätzliche Zeugen geladen werden.