Ein Impfpass wird gestempelt
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Impfpflicht: Bisher 715 Ausnahme-Anträge

Seit 1. Februar gilt die Impfpflicht. Seit Mitte des Monats ist es auch möglich, um eine Befreiung von der Impfpflicht anzusuchen. In Wien machten das bis jetzt 715 Personen. Laut Stadt kann die Bearbeitung der Anträge etwas dauern.

Vier Gründe gibt es, um sich von der Impfpflicht befreien zu lassen. Zum einen sind Schwangere ausgenommen – obwohl gerade ihnen eine Impfung dringend empfohlen wird. Nicht impfen lassen müssen sich außerdem Personen, „die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit“ mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft werden können. Ein weiterer Grund ist, wenn keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist – oder wenn man nach dreimaliger Impfung keine Immunantwort ausgebildet hat.

Längere Bearbeitungszeiten

Ansuchen kann man um die Befreiung von der Impfpflicht in Wien online über die Impfservice-Seite der Stadt, per E-Mail an die MA 15 (i-attest@ma15.wien.gv.at) oder auf dem Postweg an: Impfbefreiung, MA 15, Postfach 588, 1000 Wien.

Für den Ausnahmegrund müssen medizinische Atteste erbracht werden. Geprüft werden die Anträge dann von Amts- und Epidemieärztinnen und -ärzten. Das Ergebnis wird per E-Mail oder Post zugesandt. Weil bis jetzt bereits 715 Wienerinnen und Wiener um eine Impfbefreiung angesucht haben und die Anträge auch sehr umfangreich sein können, dauere deren Bearbeitung etwas, heißt es bei der Stadt.

Bald auch Novavax-Impfungen

Am Donnerstag wird laut Gesundheitsministerium unterdessen der neue Proteinimpfstoff des US-Herstellers Novavax (Nuvaxovid) nach Österreich geliefert. Ab kommender Woche wird er in Niederösterreich verimpft – wann in Wien die bereits vorangemeldeten rund 8.500 Personen einen Termin erhalten, ist hingegen noch nicht fix. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, werden die vorgemerkten Personen per SMS bzw. E-Mail verständigt, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).