Chronik

Bub nackt gewaschen: Auflagen für Kindergarten

Weitere Konsequenzen hat der Fall eines Fünfjährigen in einem privaten Kindergarten in der Donaustadt: Der Bub war im Garten nackt mit einem Waschlappen gewaschen worden. Die Betreuerin wurde daraufhin vom Dienst freigestellt, der Kindergarten bekam von der Stadt Auflagen erteilt.

Eine Passantin hatte den Vorfall am Montag beobachtet und gefilmt. An die zuständige MA11 war der Vorfall nicht gemeldet worden. Nachdem „Heute“ berichtet hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu klären, was genau passiert ist und welche Konsequenzen erforderlich sind, damit ein derartiger Vorfall sich nicht wiederholt, so Manfred Kling, Pressesprecher von Christoph Wiederkehr (NEOS).

Betreuerin: Nur eine Minute im Freien

Zwei Inspektoren bzw. Inspektorinnen sind noch am Mittwoch in die betroffene Kindergruppe gefahren. Der Betreiber gab an, dass die Betreuerin über jahrzehntelange Erfahrung verfügt und in dem Verein viele Jahre hervorragende Arbeit geleistet hat. Wie sie sich dazu entschließen konnte, das Kind im Garten zu reinigen, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Laut der Betreuerin habe der Bub seinen Stuhl nicht halten können, Kind, Kleidung und Räumlichkeiten wären stark verunreinigt gewesen. Daraufhin habe sie den Buben eine Minute im Freien mit einem warmen Waschlappen vom Stuhl befreit hat und das Kind anschließend in der Kindergruppe abgetrocknet, aufgewärmt, mit frischer Kleidung versorgt und die Eltern informiert.

Kindergarten muss Präventionskonzept erarbeiten

Der Verein betonte gegenüber der Stadt, dass dies nicht dem Standard entspricht und sie diesen Fall zum Anlass nehmen, nochmals mit allen Betreuerinnen und Betreuern zu sprechen, um die entsprechenden Vorgaben zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder festzuhalten. Die Betreuerin wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt.

Von Seiten der Wiener Kinder- und Jugendhilfe wurde dem Betreiber die Auflage erteilt, ein Konzept auszuarbeiten, welches derartige Vorfälle zukünftig verhindern soll. Konkret muss sich der Betreiber überlegen, was seine Einrichtung an pädagogischen sowie räumlichen Voraussetzungen benötigt, um den Kindern eine durchgängige hochqualitative Betreuung zu ermöglichen.