Beim Besuch im Wiener Spital oder Pflege- und Seniorenwohnheim muss man geimpft oder genesen und PCR getestet sein, sowie eine FFP2-Maske aufsetzen. In Spitälern kann man in Ausnahmefällen mit einem gültigen Antigen-Schnelltest hinein, etwa als Minderjährige, Unterstützungsbedürftige, Schwangere oder bei Härtefällen.
Wenige Besuche im Spital
Bei der Anzahl der erlaubten Besuche gibt große Unterschiede. In Alten- und Pflegeheimen sind zwei Besuche pro Tag gestattet. Viel strenger ist es in den städtischen Spitälern. Da darf ein Patient oder eine Patientin in der ersten Woche des Krankenhausaufenthalts gar nicht besucht werden. Erst ab der zweiten Woche ist ein Besuch in der Woche erlaubt. Ausnahmen gibt es auch hier für Minderjährige, Unterstützungsbedürftige, Härtefälle oder Schwangere.
Die aktuellen Besuchsregeln gelten, solange es die epidemiologische Situation erfordert bzw. hängen auch davon ab, was der Bund verordnet, heißt es bei der Stadt. Ob und wann sich die Regeln ändern, könne man derzeit noch nicht sagen. Für die Arbeit in Spitälern und Heimen gilt übrigens 2,5-G (also geimpft, genesen oder PCR-getestet). Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden.