Jemand zieht Folie von neuem Parkpickerl ab
ORF
ORF
Chronik

Fehlendes Pickerl trotz Antrag: keine Strafen

Seit Dienstag gilt in Wien eine flächendeckende Kurzparkzone. Rund 117.000 Personen haben ein Parkpickerl beantragt, nicht alle haben es rechtzeigt bekommen. Grundsätzlich gibt es keine Schonfrist – aber wer beantragt hat, wird nicht bestraft.

Die Stadt bleibt hart: Wer bis Dienstag keinen Antrag gestellt hat und somit kein Parkpickerl hat, muss zahlen. Hier wird es keine Übergangsfrist geben, hieß es aus dem Büro von SPÖ-Verkehrsstadträtin Ulli Sima. Wer allerdings bereits einen Antrag gestellt hat, aber das Pickerl noch nicht geliefert worden ist, könne unbesorgt sein: „Unser System erkennt, für welches Auto ein Antrag gestellt worden ist. Wurde dafür schon bezahlt, gibt es keine Strafe“, so eine Sprecherin der Verkehrsstadträtin gegenüber Radio Wien..

Geltungsbereich Parkpickerl in Wien: Der Geltungsbereich ist nicht auf einzelne Bezirke beschränkt, daher gibt es einander überlappende Bereiche. Zum Beispiel gilt das Parkpickerl für den 16. Bezirk auch in genau definierten Bezirksteilen im 14., 15. und 17. Bezirk.

Zwar ist eine Anmeldung fürs Pickerl seit Dezember möglich. Viele stellten den Antrag dazu jedoch erst in den vergangenen Tagen und warten nun immer noch auf ihr Parkpickerl, wie Autofahrerclubs berichten. Eine zweiwöchige Übergangsfrist bei möglichen Strafen, wie es der ÖAMTC fordert, wird es allerdings nicht geben, denn Lieferprobleme gebe es keine, hieß es aus dem Büro der Stadträtin. Der ÖAMTC empfiehlt Betroffenen jedenfalls sicherheitshalber den Antrag ausgedruckt hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Ausgedruckten Antrag hinter Windschutzscheibe legen

„Da ist natürlich die Verzweiflung jetzt groß, weil viele nicht wissen, was sie machen sollen“, bestätigte Matthias Nagler vom ÖAMTC die Situation gegenüber Radio Wien. Das Parkpickerl gilt erst, wenn man es mit Bescheid erhalten hat. Wenn es noch nicht da ist, rät der Experte, den gestellten Antrag ausgedruckt und gut sichtbar ins Fahrzeug zu legen und auf die Kulanz der Parksheriffs zu hoffen. Der ÖAMTC bat die Stadt bei möglichen Strafen auch um Kulanz in den ersten zwei Wochen.

Die Ausweitung der Parkpickerlzone bringt für die Parkraumüberwachung enorm viel Mehrbelastung mit sich. 15.000 Hektar Fläche, rund 20.000 Fußballfelder, müssen ab sofort auch überwacht werden. Zwischen 15 und 19 Kilometer legen sie an einem Tag zurück. 250 neue Kolleginnen und Kollegen nahm die Stadt neu auf.

Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk

Anspruch auf ein Parkpickerl haben alle mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk und jene, die einen Nebenwohnsitz haben – etwa in einer Kleingartensiedlung. Bis Sonntagmitternacht zählte die Stadt rund 112.600 Anmeldungen, bis zu 175.000 waren ursprünglich erwartet worden. Das Parkpickerl kostet zehn Euro pro Monat plus Verwaltungsabgabe. Mit der Plakette darf man sein Auto im ganzen Bezirk abstellen.

Wiener Parkpickerl in Kraft

Seit 1. März ist das flächendeckende Parkpickerl in ganz Wien in Kraft – es gibt nur wenige Ausnahmen. Damit sind ab sofort 229.000 bisher kostenlose öffentliche Stellplätze kostenpflichtig. Vor allem Pendlerinnen und Pendler in den Randbezirken bekommen das jetzt zu spüren, zeigt ein Lokalaugenschein aus der Donaustadt.

Wienerinnen und Wiener, die kein eigenes Auto besitzen und etwa Carsharing-Modelle oder Leihfahrzeuge nutzen, können bei den meisten Sharing-Anbietern das Auto weiterhin auch ohne Parkschein in der ganzen Stadt abstellen – sofern die Fristen der zeitlichen Beschränkungen (Kurzparkzonen) eingehalten werden. Empfohlen wird hier, sich vor der Fahrt bei dem jeweiligen Anbieter zu informieren. Für Privatfahrzeuge reicht die Kostenspanne für Parkscheine von 1,10 Euro (30 Minuten) bis zu 4,40 für die Maximaldauer von 120 Minuten. Überschreitet man die Zeit, wird es deutlich teurer: Ein Strafzettel schlägt mit 36 Euro zu Buche.

„Parkpickerl“ in ganz Wien erforderlich

Die Stadt wird ab morgen fast flächendeckend zur Kurzparkzone. Das Parkpickerl wird auch in den bisher fehlenden sechs Bezirken umgesetzt. Autos dürfen dann nicht mehr unbegrenzt und kostenlos an öffentlichen Straßen abgestellt werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Wenige Ausnahmezonen

Zwischen den Bezirken gibt es zwar auch Überlappungsgebiete, prinzipiell dürfen Autobesitzer ihr Kfz aber nur im eigenen Wohnbezirk unbegrenzt parken. Einige wenige Straßenzüge, etwa in Industriegebieten, werden nicht zur Kurzparkzone. Im Rest der Stadt gilt diese mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden künftig überall einheitlich.

Der Zeitraum wurde mit 9.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Bisher gab es hier Unterschiede. Neu kommt die Parkraumbewirtschaftung nun also in Liesing, der Donaustadt, in Floridsdorf und in Hietzing. Simmering wird zur Gänze Parkpickerl-Bezirk, nachdem dort zum Teil bereits eine Kurzparkzone verordnet wurde.

76.000 Parkplätze sollen wegfallen

Um die neuen Gebiete der erweiterten Parkraumbewirtschaftung auch betreuen zu können, stellt die Stadt rund 250 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Bisher waren 600 Parkraumüberwachungsorgane im Einsatz. Wien betont stets, dass die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung direkt in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel fließen. Pendlern, die nicht auf „Öffis“ umsteigen, wird empfohlen, Park & Ride Anlagen zu nutzen.

Das Modell flächendeckender Kurzparkzone wurde in Wien 1993 erstmals erprobt, und zwar in der Innenstadt. Seither wurde sukzessive ausgedehnt – auch weil Autonutzer ohne Abstellberechtigung auf jene Bezirke auswichen, in denen noch unbegrenzt geparkt werden konnte. Zuletzt war 2019 Döbling an der Reihe.

Wie der „Standard“ berichtet, geht MA-46-Leiter Markus Raab davon aus, dass „bis zu einem Drittel der Stellplätze“ – das wären mehr als 76.000 Parkplätze – in den neuen Pickerl-Bezirken nicht mehr benötigt werden. Der frei werdende Platz soll mit mehr Grünflächen, mehr Bänken und neuen Radwegen umgestaltet und attraktiver gemacht werden.