Demo
APA/Florian Wieser
APA/Florian Wieser
Chronik

Polizisten mit Schild geschlagen: 10 Monate bedingt

Im Zuge einer Demonstration gegen die Coronavirus-Maßnahmen soll ein Mann vergangenen Dezember zwei Polizisten mit seinem Demo-Schild attackiert haben. Der 40-Jährige wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Am 4. Dezember 2021 soll der in Oberösterreich lebende Deutsche nach Wien gefahren sein, um an der Demonstration teilzunehmen. Vor Gericht bekannte der 40-Jährige sich am Mittwoch schuldig. Das Holzstück mit dem Plakat, auf dem unter anderem „Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ stand, erwischte eine Polizistin an der Hand. Ein weiterer Polizist wurde an der Schulter getroffen. Verletzt wurde niemand.

Aufgeheizte Stimmung

Die Corona-Demo habe „einen anderen Verlauf genommen als geplant“, meinte der 40-Jährige. Bei Wien-Mitte hätte die Polizei bereits den Bereich abgesperrt, er wollte die Demonstranten vor dieser Absperrung ableiten. Plötzlich habe er Schläge mit einem Schlagstock in den Rücken und Pfefferspray ins Gesicht abbekommen. „Da habe ich mit meinem Demo-Schild herumgewedelt und mich lauthals beschwert“, meinte der Beschuldigte. Es sei gut, dass es die Polizei gibt, doch Beamte seien manchmal auch „Aggressoren“.

Das Video, das das Gericht vorspielte, zeigte die aufgeheizte Stimmung, die auch geladene Zeugen beschrieben. Demonstranten warfen unter anderem pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Polizei Pfefferspray einsetzte und einen Pulk bildete, um Raum zu schaffen und die Demonstration zu begleiten.

Video bestätigt Angeklagten nicht

Der Angeklagte, der sich dort nicht wegbewegte, wurde von einem Beamten weggeschoben. Was der Beschuldigte als Schlagzeug deutete, waren tatsächlich die flachen Hände des Polizisten, wie am Video zu sehen war.

„Ich glaube, es war eine sehr angespannte Situation für beide Parteien“, meinte der 40-Jährige. Der bereits einschlägig Vorbestrafte nahm die zehn Monate auf Bewährung wegen tätlichen Angriffs auf einen Beamten an. Da er ohne Rechtsbeistand erschien, wurden ihm drei Tage Bedenkzeit eingeräumt. Demnach ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.