Karlskirche mit Teich davor
Josef Bollwein
Josef Bollwein
Religion

Pfarrgemeinderäte: Wien wählt 3.500 Sitze

In der katholischen Kirche werden in Österreich heute die Pfarrgemeinderäte gewählt. 4,3 Millionen Katholikinnen und Katholiken sind wahlberechtigt, davon mehr als 1,1 Millionen in der Erzdiözese Wien. Hier sind knapp 3.500 Pfarrgemeinderatssitze zu besetzen.

Die Erzdiözese Wien umfasst jedoch nicht nur das Wiener Stadtgebiet, sondern auch die östliche Hälfte von Niederösterreich. Alle fünf Jahre findet die Pfarrgemeinderatswahl statt. Laut Erzdiözese Wien, ist der Pfarrgemeinderat Ausdruck einer Kirche, in der Frauen und Männer gemeinsam unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die Aktivitäten der Pfarre übernehmen. Es gehe um die Festlegung einer Richtung, die eine Pfarre einschlagen soll.

Im Pfarrgemeinderat sind mehrheitlich Frauen vertreten. Nach der Wahl 2017 waren in der Erzdiözese Wien 56 Prozent der gewählten Mitglieder Frauen, im Durchschnitt 50 Jahre alt. Aus dem Pfarrgemeinderat bilden sich auch weitere Gremien der Pfarre: das Pfarrleitungsteam, der Vermögensverwaltungsrat und die Rechnungsprüferinnen bzw. -prüfer.

Kein einheitliches Wahlsystem

Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten es österreichweit für die rund 28.000 zu wählenden Sitze in den Pfarrgemeinderäten gibt, wird nicht zentral erfasst. In den Pfarren kommen zudem verschiedene Wahlmodelle zum Einsatz. Beim „KandidatInnen-Modell“ werden durch Ankreuzen der Kandidatinnen und Kandidaten am Stimmzettel ein Großteil der Mitglieder des Pfarrgemeinderates gewählt. Neben diesen gewählten Mitgliedern gibt es auch delegierte Mitglieder des Pfarrgemeinderats und Mitglieder von Amts wegen.

Beim „Urwahl-Modell“ ist der Stimmzettel so gestaltet, dass Wählerinnen und Wähler dazu aufgefordert werden, die Person ihrer Wahl möglichst eindeutig zu benennen. Das heißt, mit vollständigem Namen, Beruf, Geburtsjahr und Ortsteil. Kandidatinnen oder Kandidaten werden darauf nicht vorgeschlagen. Die gewählten Personen werden nach der Wahl befragt, ob sie die Wahl annehmen. In einigen Pfarren gibt es auch Kombinationen beider Modelle. Zum Teil wählen kirchliche Gruppen, aus ihren Reihen Delegierte.

Stimmberechtigt ab 16 Jahren

Anders als bei politischen Wahlen sind auch jene Katholikinnen und Katholiken ohne österreichischen Pass stimmberechtigt. Das Mindestwahlalter liegt je nach Diözese bei 16 oder 14 Jahren. In jenen Diözesen, in denen das Familienwahlrecht zur Anwendung kommt, sind Eltern berechtigt, auch für ihre Kinder eine Stimme abzugeben, wobei es auch hier diözesane Unterschiede gibt.

Geleitet werden Wahlen des Pfarrgemeinderats von jeweils einer Wahlkommission und im Rahmen genauer diözesaner Wahlordnungen. Ein erstes Ergebnis wird dem Pastoralamt der jeweiligen Diözese weitergeleitet und der Pfarrgemeinde schriftlich und bei den Gottesdiensten bekanntgegeben. Nach Ende der Fristen für Einspruch oder für die Berufung weiterer Mitglieder des Gemeinderats sind bis sechs Wochen nach der Wahl die konstituierenden Sitzungen vorgesehen.