Eingang Landesgericht
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Chronik

Vier Jahre Haft für falschen Polizisten

Vier Jahre muss ein 39-Jähriger in Haft, nachdem er im Sommer 2021 in Wien als falscher Polizist sein Unwesen getrieben hatte. Gemeinsam mit Komplizen machte er betagten Frauen vor, ihre Ersparnisse wären in Gefahr.

Zur Sicherung würde er das Geld übernehmen, gab er vor. Achtmal schlug der 39-Jährige zu und verursachte einen Gesamtschaden in der Höhe von 177.144 Euro. Das Urteil vom Donnerstag ist bereits rechtskräftig. Der 39-Jährige ist wegen dieser Masche bereits in Haft gesessen. Nachdem er entlassen wurde, wurde der Serbe in seine Heimat abgeschoben.

Als er erfuhr, dass seine in Österreich lebende Mutter lebensgefährlich erkrankt sei, griff er – wie schon in der Vergangenheit – erneut nach Drogen, sagte er vor Gericht. Weil ihm das Geld ausging, ging er auf das Angebot der Bande ein, ältere Frauen „auszunehmen“. Auf Krankenbesuch im Frühsommer 2021 in Österreich fungierte er dann als falscher Polizist, um das Bargeld abzuholen, in einem Fall waren es sogar 44.000 Euro.

Gefälschter Dienstausweis

Die Opfer wurden im Vorfeld von einem Komplizen telefonisch kontaktiert, der sich als Beamter ausgab und die Frauen über einen drohenden Einbruchsdiebstahl informierte. „Sie haben ihnen Angst eingejagt“, konstatierte die Staatsanwältin. Um die Gefahr abzuwenden, würde ein Kollege kommen und das Geld vorübergehend in Verwahrung nehmen.

Dazu wies sich der nun Verurteilte mit einem gefälschten Dienstausweis aus. Doch von dem Geld sahen die älteren Frauen nie wieder etwas. Angeklagt waren sechs Fälle. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden dem Mann zwei weitere Fälle zugeordnet, weshalb die Staatsanwältin die Anklage ausdehnte.

Muss Opfern 144.000 Euro zahlen

„Ich hab’ von dem Geld nur einen Bruchteil bekommen, 13.000 bis 15.000 Euro“, sagte der Beschuldigte. Er sei von dem Komplizen angerufen worden und habe die Adresse mitgeteilt bekommen, wo das Geld abzuholen sei. Wie der Privatbeteiligtenvertreter berichtete, lebe seine Mandantin seitdem in Angst. Die Täter hätten viele Details über das Privatleben des Opfers herausgefunden, etwa wo die Tochter arbeiten würde. „Es tut mir leid. Es ist unverzeihlich, was ich gemacht habe“, sagte der Mann, der sich seit 1. Juli 2021 in Haft befindet.

Er wurde schließlich vom Schöffensenat wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder verfälschter besonders geschützter Urkunden verurteilt. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Beschuldigte mit seinem Anwalt Rudolf Mayer zeigten sich einverstanden. Er muss seinen Opfern knapp 144.000 Euro zurückzahlen.

Polizei warnt vor Betrugsanrufen

Erst am Donnerstag gab die Polizei bekannt, dass am Montag wieder ein falscher Polizist dingfest gemacht werden konnte. Damit konnte ein Schaden von 50.000 Euro verhindert werden, weil das Opfer die Masche durchschaute und die Einsatzkräfte alarmierte.

Die Polizei wies auf folgende Tipps hin, wenn es zu Anrufen von solchen Betrügern kommt: Die Polizei übernimmt und bewahrt grundsätzlich kein Bargeld oder Wertgegenstände für Bürgerinnen und Bürger auf. Sobald man merkt, dass der oder die Anrufende Geld verlangt, sollte man das Gespräch abbrechen. Ebenfalls vorsichtig sollte man sein, wenn ein Anrufer nach Wertgegenständen, Bargeld oder Kontoguthaben fragt.

Wichtig ist dabei auch, die Telefonnummer des Anrufenden zu notieren und sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden und Anzeige zu erstatten. Auch Weitererzählen hilft, in dem man Verwandte über diese Betrugsform aufklärt. Abschließend riet die Polizei, Angehörigen auch alternative Ansprechpartnerinnen und -partner für die Kontaktaufnahme festzulegen, falls man einmal nicht sofort erreichbar ist.