PCR Tests von alles gurgelt in Lifebrain Labor
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Künftige Handhabe von Tests „unklar“

Auf Beschluss der Bundesregierung laufen Ende März die permanenten, kostenlosen CoV-Tests aus. Wie es danach weiter geht, ist kaum bekannt. Viele Detailfragen sind noch ungelöst. Wien übt wieder einmal in Sachen CoV Kritik am Bund.

Fix ist nur, dass ab 1. April pro Person und Monat nur mehr fünf Antigen-Tests zur Selbstabnahme erhältlich sein und maximal fünf PCR-Tests abgegeben werden können. Angekündigt wurde aber auch, dass symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden – „unabhängig vom Verbrauch der Gratis-Tests“. Dabei soll die bekannte Hotline 1450 „erste Anlaufstelle“ sein. Wien kritisiert besonders die unklare Kontrolle der abgegebenen Menge von maximal fünf PCR-Tests.

Das Ministerium sieht diese Kontrolle, dass nur maximal fünf PCR-Screening-Tests durchgeführt werden (abseits von symptomatischen Tests und abseits jener für das Betreten von „vulnerablen Settings“), nämlich als Angelegenheit, die „von den Bundesländern organisiert und umgesetzt“ würde. Im Büro von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bleiben aber viele Fragen offen.

Abgleich zwischen Testsystemen offen

So sei fraglich, wie die Abgleichung zwischen den verschiedenen Testsystemen stattfinden soll. Weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden, Anm.) noch das EPI-Service (an das die Teststellen die negativen Fälle melden und über das die Zertifikate erstellt werden) seien für eine Kontrolle geeignet.

Denn erstens hätten die Teststellen keinen Zugriff auf die beiden Systeme und zweitens werde dort ohnehin nicht verzeichnet, wo und warum jemand getestet wurde. Man könnte also gar nicht feststellen, ob jemand wegen Symptomen bereits Tests absolviert hat oder etwa wegen des Besuches in einem Alten- oder Pflegeheim einen Test durchführen hat lassen. Auch sei es nicht möglich, zwischen den Systemen (Apotheken, Gurgel-Anbieter oder Labore) einen zentralen (gar bundesweiten) Abgleich durchzuführen.

Unsichere Vorgangsweise bei Tests

Sollten in symptomatischen (Verdachts-) Fällen nur mehr via 1450 getestet werden können, so fürchtet man laut Hackers Sprecher überdies eine Überlastung der Hotline. Außerdem verwies das Büro des Stadtrats einmal mehr darauf, dass weniger Tests insgesamt auch mehr Kosten pro Einzeltest bedeuten. Laut Berechnungen Wiens würden die Kosten bei einer Reduzierung der Test-Anzahl um 40 Prozent nur um 14 Prozent sinken.

Bedenken äußerte man in Hackers Büro auch hinsichtlich Tests für Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Seitens des Bundes sei vorgeschlagen worden, in Eigenregie Antigentests zu ermöglichen. Hier sei völlig offen, ob es sich um Wohnzimmertests in Eigenregie oder Schnelltests von befugten Stellen handeln soll, ebenso wie die Kontrolle und die Umsetzung funktionieren könnte. Auch in diesem Fall sei fraglich, wie der Besucher nachweisen könnte, dass auch diese Tests unter das kostenlose Angebot fallen, wenn nirgendwo der Grund für den Test eingetragen werden kann.

Ministerium: „Länder sind zuständig“

Im Gesundheitsministerium hieß es zu den Bedenken Wiens, für die Kontrolle der Test-Limits seien die Länder zuständig. Ein Bundesland darf demnach künftig pro Bürger maximal fünf (kostenlose) PCR-Tests pro Monat mit dem Bund verrechnen. Pendelt man zwischen zwei Bundesländern, wird man daher wohl insgesamt auch mehr als die vorgegeben Gratistests abrufen können.

Kostenlose PCR-Tests in der Apotheke können laut Gesundheitsministerium künftig nur dann angeboten werden, wenn ein Bundesland die Apotheken-Testungen in das jeweilige Screening-Programm integriert. „So wird sichergestellt, dass die maximale Anzahl an kostenlosen Tests im jeweiligen Bundesland nicht überschritten wird“, hieß es.

Hinsichtlich der Tests von symptomatischen Personen betonte man, dass nicht die Bürger selbst entscheiden könnten, ob sie aufgrund von Symptomen einen Test zusätzlich gratis erhalten. Derartige Tests würden ab April nur auf Anordnung der Gesundheitsbehörden durchgeführt. Behördlich angeordnete Tests zählten künftig nicht zum Gratis-Kontingent dazu.