Chronik

Betrunkener Mann trat Hund tot

Ein alkoholisierter 48-Jähriger hat am Mittwoch einen Hund auf der Freyung in der Inneren Stadt totgetreten. Er soll zuvor wegen seines Zustands einer Veranstaltung verwiesen worden sein. Der Mann konnte wenig später festgenommen werden.

Der Mann war am Abend Gast einer Veranstaltung in einer Galerie im ersten Bezirk. Dort soll der Österreicher in betrunkenem Zustand mehrere Gäste belästigt haben. Der Sicherheitsdienst verwies ihn deshalb der Räumlichkeiten, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Vor dem Gebäude soll er dann mehrfach auf einen angebundenen Hund eingetreten haben. Das Tier wurde dabei tödlich verletzt.

1,9 Promille im Blut

Eine Zeugin, die die Tat beobachtete, alarmierte daraufhin wieder den Sicherheitsdienst. Der Mann flüchtete, konnte aber wenig später von der mittlerweile gerufenen Polizei auf der Ringstraße angehalten und festgenommen werden. In seinem Blut wurde ein Alkoholgehalt von 1,9 Promille nachgewiesen. Bei einer ersten Befragung zeigte sich der Mann laut Polizei nicht geständig.

Pfotenhilfe fürchtet milde Strafe

Die Tat rief am Donnerstag auch Tierschützer auf den Plan. Die Organisation Pfotenhilfe befürchtete in einer Aussendung, dass „in diesem extrem schockierenden Fall der Täter entweder mit einer Diversion oder einer geringen Geldstrafe, bestenfalls einer kurzen, aber nur bedingten Freiheitsstrafe davonkommt“, wie Geschäftsführerin Johanna Stadler kritisierte.

Dies rechtfertige die Justiz in aller Regel mit Unbescholtenheit, dem Alkoholeinfluss, einem Geständnis und erst recht, wenn sich der Täter reumütig gebe, führte sie weiters aus. „So ein Vorgehen entspricht aber nicht dem juristischen Grundsatz der abschreckenden Wirkung auf den Täter und potenzielle Nachahmungstäter beziehungsweise die Allgemeinheit. Im Gegenteil wird es sogar noch als Einladung empfunden, solche grauenvollen, abscheulichen Tierquälereien zu begehen.“

Hunde darf man nur kurzfristig anbinden

Aus diesem Grund forderte die Tierschutzorganisation die Justiz auf, den Strafrahmen des Paragrafen 222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches von zwei Jahren Freiheitsstrafe möglichst weit auszuschöpfen, und Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die Höchststrafe auf drei Jahre zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang erinnerte Pfotenhilfe außerdem daran, dass die Anbindehaltung von Hunden in Österreich auch vorübergehend strikt verboten sei. Ausnahmen gelten nur kurzfristig (maximal 20 Minuten), etwa für kurze Lebensmitteleinkäufe.