Ein Polizeiauto
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Chronik

Bundesländer beschließen Raserpaket

Wien, Kärnten und Salzburg wollen gemeinsam gezielter gegen Verkehrsrowdys und Roadrunner vorgehen. Die Bundesländer fordern außerdem vom Bund strengere Bestimmungen, wenn es darum geht, gefährliche Verkehrsdelikte zu ahnden.

Aufheulende Motoren mit einer Lautstärke von bis zu 120 Dezibel im Siedlungsgebiet, gefährliche Duelle in illegalen Straßenrennen mit mehr als 100 km/h im Ortsgebiet: Nicht nur in Wien gibt es Szenen wie diese, durch die Menschen gefährdet und die Sicherheit im Straßenverkehr grob gefährdet werden. Auch Kärnten und Salzburg kämpfen mit diesem Problem. Nun präsentierten sie im Wiener Rathaus ein „Anti-Straßenrowdy-Maßnahmenbündel“, das vom Bund umgesetzt werden soll, aber auch von den Ländern direkt angegangen werden soll:

  • Fahrzeug-Beschlagnahme in extremen Fällen von Raserei und besonders gefährlichen Verhaltensweisen
  • Einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister
  • Task-Force Raser: Vernetzung der betroffenen Bundesländer gegen eine gut vernetzte Straßenrowdy-Szene
  • Bessere Möglichkeit zur Strafverfolgung
  • Verschärfungen gegen Drogen-Lenker

Bundesländer beschließen Raserpaket

Wien, Kärnten und Salzburg wollen gemeinsam gezielter gegen Verkehrsrowdys und Roadrunner vorgehen. Die Bundesländer fordern außerdem vom Bund strengere Bestimmungen, wenn es darum geht, gefährliche Verkehrsdelikte zu ahnden.

Mit 140 km/h statt 50 km/h durch Donaustadtstraße

Wie aktuell das Problem ist, zeigen gleich mehrere Polizeieinsätze am Montagabend. Ein mobiles Radargerät „blitzte“ gegen 19.30 Uhr auf der Donaustadtstraße in Fahrtrichtung Südost-Tangente (A23) ein Auto, das statt der erlaubten 50 km/h mit 140 km/h unterwegs war. Der Lenker wird ausgeforscht und angezeigt. Ihm droht der Entzug der Lenkberechtigung.

Wenig später trafen Polizisten auf der Donauuferautobahn (A22) auf zwei „Roadrunner “. Die beiden Männer waren der zivilen Polizeistreife aufgefallen, da sie sich auf der Autobahn in Fahrtrichtung Stockerau ein Wettrennen lieferten und dabei mit bis zu 170 km/h in einer 80-km/h-Zone unterwegs waren. Beiden wurden die Führerscheine abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Einer von ihnen hielt sich nicht daran und wurde kurze Zeit später erneut angehalten und wieder angezeigt.

Bundesländer wollen einheitliche Regeln

„Wir kennen die Problematik von illegalen Straßenrennen und Roadrunner auch in Wien und haben die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei in der letzten Zeit enorm ausgeweitet“, sagte Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Sie betonte, dass es schärfere Maßnahmen auf Bundesebene brauche, um dem Problem entschiedener entgegenzutreten. So sprach sie sich dezidiert dafür aus, Fahrzeuge beschlagnahmen zu können. Die Maßnahmen sollen sich nicht gegen Schnellfahrer richten, sondern gegen extreme Raser, „die mit ihrem Verhalten eine echte Gefahr“ seien.

Prüfstelle Simmering
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Getunte Autos auf dem Prüfstand

In Kärnten sind laut Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig vor allem illegale Tuning-Treffen ein Problem. Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes seien erste und wichtige Schritte erreicht worden, wie etwa die kurzfristige Stilllegung von Autos durch die Exekutive für 72 Stunden. Doch es brauche mehr. Schuschnig plädierte für ein österreichweit einheitliches Strafregister: Wiederholungtäter müssten österreichweit leichter als solche identifiziert werden können. Die Länder seien sich hier einig, das Verkehrsministerium sei jetzt am Zug.

Die Verschärfungen durch das erste Raserpaket würden Wirkung zeigen, sagte Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Doch es müssten weitere Maßnahmen folgen. Schnöll sprach das Thema Drogen an. Die Mindeststrafe und die Führerscheinentzugsdauer müssten auch bei Drogendelikten erhöht werden. Es müsse die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Nachweis des Konsums von Suchtmitteln im Blut die Strafbarkeit begründet. Damit werde die Möglichkeit der Aufgriffe um ein Vielfaches erhöht.

Task Force Raser und österreichweite Abrufbarkeit

Als völlig neue Art der Zusammenarbeit angekündigt wurde eine Task Force Raser, in der sich die Experten der Bundesländer eng abstimmen und auch gemeinsame Ausbildungen erhalten sollen. Denn die Szene der Roadrunner werde zunehmend kreativer, Software-Tuning immer häufiger. Außerdem will man sich über aktuelle Fälle austauschen. Wer mehr als 100 km/h im Ortsgebiet fährt, soll als Extremraser eingestuft werden. Im Wiederholungsfall soll eine dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein.

Derzeit gibt es kein zentrales bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister. So können Behörden in Kärnten nicht sehen, ob Roadrunner in Wien schon gestraft wurden. Durch die gesetzliche Verankerung der Datenweitergabe zwischen den Bundesländern verbessert sich etwa auch die Handhabe bei groß angelegten Raser-Treffen im Bundesgebiet.

Neue Technik und höhere Strafen für Drogenlenker

Auch technische Neuerungen kommen. Ab 2024 ist etwa der Event Data Recorder (Ereignisdatenspeicher) verpflichtend. Damit werden die letzten fünf Sekunden vor einem Unfall dokumentiert: Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bremsvorgang, möglich ist aber deutlich mehr. Das erleichtert die Rekonstruierung von Unfallhergängen, macht es aber auch viel einfacher, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beweisen.

Die Bundesländern fordern weiters, dass Fahren unter Drogeneinfluss im selben Ausmaß bestraft wird wie Fahren mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille. Somit würde sich die Höhe der Mindeststrafe von bisher 800 auf 1.600 Euro verdoppeln. Auch ein längerer Führerscheinentzug als die bisherigen vier Wochen könnte mit einer Änderung im Führerscheingesetz festgelegt werden.