Chronik

Polizeigewalt: Diversion für Beamten

Weil er Anzeigen eines Opfers von Polizeigewalt nicht entgegennahm, ist ein 51-jähriger Polizist vor Gericht gestanden. Der Angeklagte war geständig. Das Verfahren endete vorläufig mit einer nicht rechtskräftigen Diversion.

Der Vorwurf gegen den Beamten lautete auf Amtsmissbrauch. Der 51-jährige Polizist war vor Gericht umfassend und reumütig geständig. „Es tut mir leid, dass ich in der Situation nicht sensibel genug war und es unterlassen habe, richtig zu handeln. Ich sehe meinen Fehler ein. Ich hätte mehr auf das Ganze eingehen sollen“, gab der Beamte zu Protokoll. Und weiter: „Das macht im Nachhinein kein gutes Bild, das möchte ich gar nicht abstreiten.“

Aufgrund seines Geständnisses, seiner bisherigen Unbescholtenheit und weil das Gericht das Vergehen „im untersten Bereich dessen, was ein Amtsmissbrauch ist“ einstufte, wurde das Verfahren diversionell erledigt. Dem nicht vom Dienst suspendierten Beamten wurde eine Geldbuße von 2.500 Euro auferlegt. Sobald der Zahlungseingang erfolgt, wird die gegen ihn gerichtete Anzeige zurückgelegt und das Verfahren vorläufig eingestellt. Die Diversion ist allerdings nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Schläge im Zuge einer Amtshandlung

Der gebürtige Tschetschene hatte Kollegen des Beamten anzeigen wollen, die ihn am Vorabend in einem Spiellokal ohne ersichtlichen Grund geschlagen und getreten hatten. Er wollte außerdem den ihm dabei abgenommenen Führerschein zurückhaben. Der Angeklagte schickte ihn weg, statt die Anzeige aufzunehmen oder einen Tagesbericht zu legen. Der Tschetschene war am 13. Jänner 2019 in einem Spiellokal in Favoriten von Polizisten im Zuge einer Amtshandlung geschlagen worden.

Die Polizei war wegen eines Raufhandels in das Lokal gerufen worden. Acht Beamte, darunter zwei Hundeführer, fanden sich in dem Zwei-Zimmer-Lokal ein, wo sich neben dem Tschetschenen nur ein weiterer nicht uniformierter Mann aufhielt. Die Polizei kontrollierte Ausweise, dabei kam es aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu Tätlichkeiten der Polizei. Der Tschetschene bekam unter anderem einen Kniestoß versetzt. Er begab sich nach der Amtshandlung ins Spital, wo seine Verletzungen dokumentiert wurden.

Fall hatte mehrere Urteile gegen Polizisten zur Folge

Sechs Beamte wurden deswegen im Juli 2021 vom Landesgericht verurteilt. Die beiden unmittelbaren Täter erhielten wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung bedingte Freiheitsstrafen von zwölf bzw. zehn Monaten. Vier weitere wurden auf Bewährung verurteilt, weil sie Übergriffe mit angesehen hatten, ohne dagegen einzuschreiten bzw. die aus dem Ruder gelaufene Amtshandlung nicht den Vorschriften entsprechend tatsachengemäß verschriftlicht hatten.