Prostitution
AFP/Jens Schlueter
AFP/Jens Schlueter
Chronik

Kontrollen ohne Anzeigen in Bordellen

Die Wiener Polizei stellt bei Kontrollen in Bordellen teilweise keine Anzeigen mehr aus. Hintergrund dafür sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichts. Das Gesetz an sich ist weiter gültig. „Es wird auch weiterhin Kontrollen geben“, hieß es am Samstag aus der Polizei.

Konkret betreffen die Urteile aus dem Frühjahr zwei Absätze der Strafbestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz. Diese beiden Bestimmungen sind derzeit „ausgehebelt“, laut Gericht sind sie „nicht ausreichend determiniert, also nicht ausreichende bestimmt“, sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak. Die „Kronen Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass die Polizei Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr ausstellt, bis das Gesetz repariert ist.

Mängel werden protokolliert

Ein Passus betrifft die Sicherheitsvorkehrungen in den Gebäuden, dieser ist derzeit nicht gültig. Werden Mängel festgestellt, „werden diese nicht angezeigt, aber sehr wohl protokolliert“, sagte Verhnjak. Somit könne im Fall es Falles auch per Bescheid die Bewilligung entzogen werden.

Das Landesverwaltungsgericht Wien hatte Mitte Februar einer Beschwerde eines Betreibers Folge gegeben. Er war wegen Mängel in den Sanitärbereichen und funktionsuntüchtiger Beleuchtung gestraft worden. „Mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist aber die Bestrafung des Beschwerdeführers zu Unrecht erfolgt (‚nulla poene sine lege‘)“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Änderung auch bei Prostitution in Privatwohnungen

Ein weiteres Urteil betrifft den Vermieter von Privatwohnungen für Prostitutionszwecke. Bisher war das Gesetz so ausgelegt worden, dass sich der Vermieter, beispielsweise von Ferienwohnungen, strafbar macht, wenn diese für Prostitution genützt werden. Das reicht nunmehr nicht aus. „Es braucht konkrete Hinweise, dass er Vermieter wusste, dass dort illegale Prostitution stattfindet“, erläuterte er Polizeisprecher.