Das Handelsgericht hatte gegen die Klage der Ärztekammer auf Unterlassung im September entschieden. Eine ordentliche Revision sei nicht zulässig, teilte das Lifebrain am Montag mit. Mit der Entscheidung des Handelsgerichts wurde laut Lifebrain festgestellt, dass keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vorliege.
Es gäbe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abgewiesen worden. Das OLG wies nun auch die Berufung der Kammer wegen Nichtigkeit zurück.
Lifebrain hofft auf Ende des Rechtsstreits
„Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt wird“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel das Urteil. Dem Unternehmen zufolge wurde die Berufung bereits in einer nicht-öffentlichen Sitzung des OLG Ende März zurückgewiesen und das Urteil nun schriftlich ausgefolgt. Lifebrain hoffte, dass damit der Rechtsstreit mit der Kammer vom Tisch sei.