Parkuhr hinter einer Windschutzscheibe
ORF.at/Carina Kainz
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Verkehr

Parkpickerl und Parkuhr in Einkaufsstraße

Seit 1. März gilt in Wien das Parkpickerl. Doch selbst dann, wenn man eines hat, findet sich manchmal ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. Der Grund dafür ist, dass in Einkaufsstraßen zusätzlich eine Parkuhr gebraucht wird.

So ist beispielsweise die Situation im Bezirk Landstraße so, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Parkpickerl nicht ohne weiteres überall parken dürfen. Denn in den Geschäftsstraßen eines Bezirks, im 3. Bezirk etwa in der Landstraße, gilt eine maximale Parkdauer von 90 Minuten. Um den Beginn der Parkzeit nachzuweisen, müssen also auch Parkpickerlbesitzer eine Parkuhr hinter die Windschutzscheibe legen.

Autofahrer, die keine Parkuhr eingestellt haben und kontrolliert werden, müssen zahlen. Zwei Wiener Bezirke, Ottakring und Floridsdorf, bieten für die Bezirksbewohner eigene Parkuhren an. Auf ihrer Rückseite sind auch gleich alle Einkaufsstraßen des Bezirks aufgelistet.

Regelung in Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

Es gibt auch die Möglichkeit, sich die Parkuhr selbst zu basteln. Dafür gibt es auch unzählige Anleitungen im Internet. Allerdings muss dabei auf gewisse Vorschriften geachtet werden, in diesem Fall geht es um die Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung des Verkehrsministeriums. Darin findet sich in der Anlage 1 auch ein Muster einer zulässigen Parkuhr. Im Paragraphen vier ist vorgeschrieben, dass das Ziffernblatt mindestens zehn Zentimeter Durchmesser haben muss.

Der Zeiger „und die Darstellung des Zifferblattes sind in dunkler Farbe (schwarz, dunkelblau oder dgl.), der Untergrund des Zifferblattes in heller Farbe (weiß, gelb oder dgl.) auszuführen.“ Aufdrucke dürfen angebracht werden, sofern sie die Kontrolle nicht erschweren. Und der Zeiger muss die Ankunftszeit zeigen. Allerdings hieß es dazu von der für Wien zuständigen MA 46, dass man dies nicht so genau nehme.