Leere Wohnung
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Abgabe für leere Wohnungen kommt nicht

In Wien stehen derzeit Tausende Wohnungen leer. Angesichts steigender Mieten und Wohnungsknappheit möchte die Stadt eine Leerstandsabgabe. Doch diese müsste vom Bund eingeführt werden – und der winkt ab.

Im November des vergangenen Jahres richtete die Stadt einen Brief an das zuständige Finanzministerium – man wünsche sich dringend eine Leerstandsabgabe, hieß es darin. Der Bund solle tätig werden oder die Kompetenz für eine solche Abgabe gleich an die Länder übertragen. Denn derzeit kann nur der Bund eine Leerstandsabgabe beschließen. Nun liegt die Antwort des Finanzministeriums vor – die Abgabe wird wohl weiterhin nur auf der politischen Wunschliste Wiens stehen.

Ministerium: Leerstand nur schwer nachweisbar

Denn das Ministerium spricht sich gleich aus mehreren Gründen gegen eine Leerstandsabgabe aus. Einerseits sei ein Leerstand oft schwer nachzuweisen, argumentiert das Ministerium, „da etwa der Stromverbrauch oder die Einsichtnahme in das Melderegister lediglich Indizienwirkung haben“, heißt es in der Antwort, die dem ORF vorliegt.

Andererseits könne eine derartige Abgabe dazu führen, „dass vermehrt kurzfristige Mietverträge, die in der Regel für den Mieter nachteilig sind“, abgeschlossen werden. Das Ministerium fürchtet zudem nur schwer nachweisbare Umgehungsversuche, etwa über Scheinverträge oder Scheinanmeldungen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine Leerstandsabgabe in den Mietzins eingepreist und somit an die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werde. „Auch anerkannte Steuerrechts- und Wohnbauexperten bezweifeln daher den Lenkungseffekt der Abgabe“, so das Ministerium.

Bund will andere Maßnahmen prüfen

Darüber hinaus müssten laut Ministerium bei einer derartigen Abgabe das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und das darin enthaltene Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet sowie der Gleichheitssatz berücksichtigt werden. Eine Leerstandsabgabe stehe aus diesen Gründen derzeit nicht auf der Agenda des Ministeriums, vielmehr würden andere Maßnahmen geprüft, „mit denen sichergestellt werden kann, dass Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, auch den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen“.

Wien hatte bereits in den 1980er Jahren eine entsprechende Abgabe. Diese wurde allerdings vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da es sich um eine Bundesmaterie handelt und ein Alleingang Wiens daher nicht möglich ist.