Gericht

Antifa attackierte Identitäre: Prozess

Sieben Aktivisten der Antifa-Bewegung müssen sich ab Montag am Straflandesgericht wegen der „Sprengung“ von Versammlungen der rechtsextremen Identitären verantworten. Gleich zu Beginn wurden von der Verteidigung die „überzogenen Ermittlungen“ kritisiert.

Der Verfassungsschutz hatte nämlich auf Basis des „Mafiaparagrafen“ ermittelt. Zahlreiche linke Aktivisten waren am Montag aus Solidarität im Großen Schwurgerichtssaal anwesend.

An insgesamt drei Tagen kam es laut Anklage zu Angriffen gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe. So hätte einige der Angeklagten eine Veranstaltung mit Identitären-Chef Martin Sellner am Karlsplatz „im bewussten und gewollten Zusammenwirken“ gesprengt, trug die Staatsanwaltschaft vor. Personen seien teils mit Faustschlägen attackiert worden. Zudem sei ein Lautsprecher der Gruppe entwendet und bei einem nahe gelegenen Stand der Sozialistischen Jugend (SJ) versteckt worden, so die Anklage.

Glasflasche geworfen

Der zweite Vorfall trug sich Ende Mai zu. Nach der Teilnahme an einer Kundgebung der Identitären seien deren Mitglieder von vier Personen auf dem Weg in ein Lokal ebenso angegriffen und zum Teil verletzt worden. Von einer geworfenen Glasflasche, die ihr Ziel verfehlt hatte, konnten Fingerabdrücke sichergestellt und einem der Angeklagten zugeordnet werden. Zum letzten angeklagten Vorfall kam es Ende August, als Mitglieder der Gruppierung auf dem Weg zu einem „Bürgerstammtisch“ angegriffen wurden. Auch dabei kam es zu Verletzungen.

Die Verteidigung kritisierte gleich zu Beginn die Dimension der Ermittlungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT). Dieses hatte den Paragrafen, der eigentlich gegen kriminelle Vereinigungen zum Einsatz kommt, als Ausgangspunkt für seine Ermittlungen herangezogen, Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Verdächtigen wie „Schwerverbrecher“ behandelt. Einziger Grund dafür sei gewesen, dass die Angeklagten politisch aktiv seien.

Verteidigung: „Ein paar Watschen“

Bei den Aktionen habe es – im Gegensatz zu kriminellen Organisationen – auch keine Bereicherungsabsicht gegeben, argumentierte die Verteidigung zudem. Die Mitglieder der rechtsextremen Gruppe hätten sich lediglich „ein paar Watschen“ eingefangen, „auf jedem Zeltfest geht es wilder zu“. Allerdings sollten politische Auseinandersetzungen natürlich anders geführt werden, gab auch die Verteidiger zu, dessen Mandanten sich „nicht schuldig“ bekannten. Angeklagt sind die Männer wegen der Sprengung von Veranstaltungen und – teils schwerer – Körperverletzung.

Verweigerten Aussage

Alle Angeklagten verweigerten bei dem Prozess ihre Aussage, weswegen die Verhandlung bis zum frühen Nachmittag unterbrochen wurde. Dann stehen die Zeugenaussagen der ermittelnden LVT-Beamten an. Mit einem Urteil ist am Montag nicht zu rechnen, da der Prozess für zwei Tage anberaumt ist und am Mittwoch daher fortgesetzt wird.