Chronik

Passanten in den Kopf gestochen: Einweisung

Für einen 35-jährigen Mann ist am Mittwoch in Wien die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschlossen worden. Der Mann hatte in Wien-Brigittenau wahllos fünf Passanten in den Kopf und Hals gestochen.

Die Geschworenen nahmen bei allen Opfern Mordversuch als Anlasstat für die Einweisung an. Da der Mann bei der Tat nachweislich schuldunzurechnungsfähig gewesen ist, stand er nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener vor dem Wiener Straflandesgericht. Der 35-Jährige erbat sich Bedenkzeit, laut Anwältin Sonja Scheed dürfte er aber „eher keine Rechtsmittel“ gegen das Urteil einlegen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

„Wie aus einem Horrorfilm“

Die Opfer erlebten der Staatsanwaltschaft zufolge bei der Tat Szenen „wie aus einem Horrorfilm“. Am Nationalfeiertag 2021 verließ der Mann demnach mit einem spitzen Messer bewaffnet seine Wohnung in Wien-Brigittenau. Sein erster Weg führte ihn zu einem nahe gelegenen Imbissrestaurant, wo er aus der Küche noch ein Filetmesser mitnahm. Mit diesem attackierte er dann vor dem Lokal völlig unwillkürlich sein erstes Opfer mit Stichen gegen den Kopf.

Da sich das Messer dabei verbog, warf er es weg und setzte seinen Schreckensweg mit der anderen Waffe fort. Insgesamt fünf Menschen, die der Staatsanwaltschaft zufolge „einfach am falschen Ort zur falschen Zeit waren“, griff der 35-Jährige vor allem mit Stichen gegen den Kopf und den Hals an. Wie durch ein Wunder wurden die Betroffenen physisch nicht schwer verletzt, sie sind durch die Tat allerdings durchwegs traumatisiert und in entsprechender Behandlung.

Mann bereits früher im Maßnahmenvollzug

Der 35-Jährige hatte sich aufgrund einer gravierenden Straftat bereits zuvor im Maßnahmenvollzug befunden. Der Mann wurde dann allerdings aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in die er eingewiesen worden war, bedingt entlassen. Während der Probezeit verhielt er sich tatsächlich unauffällig. Dann setzte er laut Staatsanwaltschaft jedoch seine Medikamente ab, worauf seine psychische Krankheit wieder manifest wurde.

Die Einvernahme des Mannes, der seit seiner Jugend an einer paranoiden Schizophrenie und einer Persönlichkeitsstörung leidet, gestaltete sich bei dem Prozess schwierig. Seine Ärztin habe ihm wegen fehlender Untersuchungsergebnissen seine Medikamente nicht mehr verschrieben, worauf er immer wieder „Schübe“ bekommen habe, die er kaum kontrollieren konnte, sagte er aus.

35-Jähriger bestritt Tötungsabsicht

Zum Tatzeitpunkt wähnte sich der 35-Jährige „in einer Computerwelt, in die man als Baby hingescannt wird“ und in der man „200, 300 oder 500 Jahre alt werden kann“. Diese Welt sei ihm allerdings feindlich gesinnt gewesen, weshalb er „ihre Bewohner“ attackierte. Eine Tötungsabsicht bestritt er.

Die Geschworenen bei dem Prozess mussten darüber entscheiden, ob der 35-Jährige wegen der Anlasstat – wäre der Mann zurechnungsfähig, hätte es sich um den Tatvorwurf des Mordversuchs gehandelt – erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. Die Gutachter gingen davon aus, dass von dem Mann weiterhin eine große Gefahr für ihn selbst und die Gesellschaft ausgeht, sofern er nicht medikamentös behandelt wird.