Chronik

IS-Propagandist erneut verurteilt

Im Juni 2021 ist ein 21-Jähriger verurteilt worden, weil er auf Social Media Propaganda für die radikalislamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) betrieben hat. Das Urteil damals: 21 Monate auf Bewährung. Heute ist er erneut wegen IS-Propaganda verurteilt worden.

Diesmal setzte es zweieinhalb Jahre unbedingt. Die letztjährige zur Bewährung ausgesetzte Strafe wurde nicht widerrufen, die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sechs schwerbewaffnete Justizwachebeamte brachten den jungen Mann in den Gerichtssaal, wo er sich nicht geständig zeigte. Es sei ihm nicht darum gegangen, den IS zu unterstützen. Er habe lediglich „Wissen um den Islam “ verbreiten wollen, zu dem er eigenen Angaben zufolge erst vor wenigen Jahren konvertiert war. Er habe „rein islamische Themen behandelt“.

Termine mit Bewährungshelfer oft abgesagt

Der Fall belegt, welche justiziellen Schwierigkeiten sich im Umgang mit Gesinnungstätern ergeben können. Der Mann war 2021 wegen terroristischer Vereinigung verurteilt worden. Unter anderem hatte er auf seinem Instagram-Profil Hinrichtungsvideos und Aufrufe zum bewaffneten Kampf veröffentlicht. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe hatte das Gericht im Vorjahr Bewährungshilfe angeordnet und dem 21-Jährigen die Weisung erteilt, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Seine Termine mit dem Bewährungshelfer sagte der junge Mann aber oft kurzfristig ab.

Erschien er, irritierte er jenen mit einer „überaus konservativen Weltanschauung“, wie der Bewährungshelfer in einem Bericht festhielt, und Aussagen, wonach die demokratische Grundordnung nicht zielführend und daher abzulehnen sei.

Deradikalisieren ließ sich der 21-Jährige offenbar auch nur bedingt. Die NGO, die das bewerkstelligen hätte sollen, informierte das Gericht, der Klient versuche das Programm zu unterlaufen bzw. zu boykottieren. Er weigere sich, seine Handynummer bekannt zu geben und sei „immer weniger bereit zu kooperieren“.

„Vorzüglichkeit des Jihads“ auf Instagram gelobt

Unmittelbare Folgen hatte das für den 21-Jährigen keine. Im Dezember 2021 wurde er förmlich ermahnt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er allerdings schon seit drei Monaten ein neues Instagram-Profil an den Start gebracht, wo er sich in insgesamt 50 Beiträgen unter anderem mit der „Vorzüglichkeit des Jihad“ auseinandersetzte. Ein Video, das die Zerstörung einer IS-Hochburg zeigte, kommentierte er mit der Bemerkung „Mit unseren Taten werden wie die Wunden heilen“.

Als die Strafverfolgungsbehörden von diesen neuerlichen Umtrieben Kenntnis erlangten, wurde der 21-Jährige festgenommen und eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei fanden sich Datenträger mit umfangreichem IS-Propagandamaterial, das er sich – wie die Staatsanwältin nun betonte – nach der vorangegangen Verurteilung besorgt hatte.

Vor einem Schöffensenat hielt der Angeklagte fest, er habe sich zuletzt nicht mehr mit dem IS befasst: „Ich habe gedacht, wenn es keinen Bezug zum IS hat, ist es nicht verboten.“ Im übrigen gebe es auch einen „Jihad des Herzens“ oder einen „Jihad der Worte“, der bewaffnete Jihad sei „ein Verteidigungskrieg“.