Polizeiauto vor Tatort
APA / Hans Punz
APA / Hans Punz
Chronik

Polizist erschoss Frau: Verfahren eingestellt

Im Fall einer am 5. Jänner 2021 von der Polizei in ihrer Wohnung in Hietzing erschossenen Pensionistin hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, wird nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Ermittlungen – es wurden auch mehrere Sachverständigengutachten eingeholt – zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Notwehrsituation gegeben und der Waffengebrauch gerechtfertigt war. Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag auf APA-Anfrage mit.

Beamte mit Messer attackiert

Die am Einsatz beteiligten Beamten hätten sich „vorschriftskonform verhalten“, die Schussabgabe sei zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs gerechtfertigt gewesen. Die 67-Jährige hatte zunächst ihre Heimhilfe mit einem Messer bedroht. Die Pensionistin soll psychisch beeinträchtigt gewesen sein, ihr Erwachsenenvertreter hatte ihr die Heimhilfe besorgt, mit der sie angeblich nicht einverstanden war.

Vermutlich wollte sie diese aus ihrer Wohnung bringen. Diese war jedenfalls von der mit einem Küchenmesser bewaffneten Frau eingeschüchtert bzw. verschreckt und verständigte den Notruf. Die eintreffenden Beamten soll die 67-Jährige dann an der Wohnungstür mit dem Küchenmesser bedroht haben, worauf das Sondereinsatzkommando WEGA beigezogen wurde.

Dieses klopfte dann mehrmals an die mittlerweile wieder geschlossene Wohnungstür. Als die 67-Jährige aufmachte, soll sie mit dem Messer auf die Beamten losgegangen sein. Ein Polizist setzte daraufhin einen Taser ein, ein anderer schoss auf die Frau und tötete sie. Die lebensgefährlich verletzte 67-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Spital gebracht, wo sie starb.

Psychische Grunderkrankung der Frau

Laut Polizei soll die 67-Jährige das Messer über dem Kopf gehalten und einen aggressiven Eindruck gemacht haben. Der Taser-Einsatz und der Schuss aus der Dienstwaffe erfolgten beinahe zeitgleich. Für die Staatsanwaltschaft war damit weder das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten, noch eine offensichtlich unangemessene Verteidigung gegeben.

Die 67-Jährige war von einem Sozialarbeiter betreut worden. Dieser betonte nach ihrem Tod, die Frau habe eine psychische Grunderkrankung aufgewiesen und es habe schon vorher mehrere Polizeieinsätze gegeben, bei denen er sie aggressiv erlebt habe. Er habe deshalb eine Akuteinweisung in eine psychische Einrichtung angestrebt, um der Pensionistin eine adäquate Behandlung zuteil werden zu lassen. Das sei unter Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage abgelehnt worden.