Heinz-Christian Strache und Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz bei Prozess wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung am Straflandesgericht in Wien
APA/Helmut Fohringer
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POLITIK

Prozess: Strache bekennt sich „nicht schuldig“

Der frühere FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache muss sich ab Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit verantworten, der oberösterreichische Unternehmer Siegfried Stieglitz wegen Bestechung. Beide bekannten sich zum Prozessaufakt nicht schuldig.

Sowohl Strache als auch Stieglitz zeigten sich am Dienstag vor Beginn des Prozesses zuversichtlich. Er habe nun „inhaltlich Gelegenheit, auf die Vorwürfe auch einzugehen und ich bin guter Dinge, meine Unschuld beweisen zu können“, so Strache. Stieglitz wollte „sämtliche gegen mich erhobenen Vorwürfe entkräften. Ich bedanke mich bereits bei Ihnen jetzt für die objektive Berichterstattung“.

Strache wieder vor Gericht

Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache muss sich ab Dienstag wieder vor Gericht verantworten. Es geht auch in diesem Fall um den Vorwurf der Bestechlichkeit. Für eine Spende an einen FPÖ-nahen Verein soll er einem Unternehmer einen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG verschafft haben.

Staatsanwaltschaft zitiert Handy-Chats

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Strache und Stieglitz vor, dass der Unternehmer dem FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ 2017 in vier Tranchen zu je 2.500 Euro insgesamt 10.000 Euro gespendet hat. Strache soll im Gegenzug dafür gesorgt haben, dass Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag erhalten hat. Ab 3.000 Euro ist das Delikt der Bestechlichkeit und Bestechung gegeben – darauf steht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft warf Stieglitz zudem vor, Strache und den ehemaligen Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) 2019 zur Feier seines 50. Geburtstages nach Dubai eingeladen zu haben. Zwar folgten beide ehemalige Spitzenpolitiker dieser Einladung nicht, da Strache aber laut Anklage die Einladung zuerst angenommen hatte, sei dies beim ehemaligen Vizekanzler irrelevant. Auch eine Einladung in den Wiener Palazzo-Palast an Strache und Hofer – plus deren Ehefrauen – wertete die Staatsanwaltschaft als eine illegale Zuwendung.

Stieglitz: Freundschaft auch nach Ibiza-Video

Der Anwalt von Stieglitz wies die Vorwürfe am Dienstag zurück. Seinen Mandanten und Strache verbinde eine langjährige Freundschaft, bei der es immer wieder zu gegenseitigen Einladungen gekommen sei. Stieglitz habe die Freundschaft zu dem ehemaligen Spitzenpolitiker auch weiter aufrechterhalten, als dieser über das Ibiza-Video gestolpert war.

In einer Kurznachricht kurz nach dem Rücktritt lud der Unternehmer Strache etwa in sein Haus in Südfrankreich ein, um sich zu erholen. „Steh wieder auf, ich hab Dich lieb“, ließ er seinen Freund damals wissen.

Auch Stieglitz betonte bei seiner Einvernahme, die enge Freundschaft, die ihn vor allem mit Strache verband. Der ehemalige Vizekanzler und Hofer seien für ihn keine Amtsträger, sondern „der Heinz-Christian und der Norbert“ gewesen. Der Unternehmer wies auch alle Anschuldigungen zurück. Er habe in seinem Leben „stets den geraden Weg gewählt“ und sei völlig unbescholten.

Bus für FPÖ-Wahlkampf

Die Summe von 10.000 Euro habe Stieglitz demnach gespendet, weil er der FPÖ für einen Wahlkampf gratis einen „super Bus“ zur Verfügung stellen wollte. Die FPÖ fand zwar Verwendung für den Bus, bestand aber darauf Miete dafür zu bezahlen. Um nicht in Verdacht zu kommen, „sich an der Partei zu bereichern“, habe er deshalb die Summe gespendet.

Stieglitz wies vehement zurück, dass er sich für die Spende eine Gegenleistung wie etwa einen Aufsichtsratposten erwartet hätte „Es war eine Rückversicherung“, sagte der Unternehmer. Seitens der FPÖ gab es dafür auch keinerlei Zuwendungen, nicht einmal ein Dankesschreiben. Gemeldet hätten sich bei ihm später wegen der Spende lediglich „die Medien“.

Strache-Anwalt: Vorwürfe „nicht strafbar“

Dass bei den Zahlungen als Betreff „wie vereinbart“ angegeben war, sei auf den Usus in seiner Firma zurückzuführen. Die Mitarbeiterin, die für sämtliche Überweisungen zuständig ist, schreibe demnach auf alle nicht klar zuordenbare Zahlungen diesen Betreff, erklärte Stieglitz. Beim Durchforsten der Zahlungen sei man in Stieglitz Firma auf mehr als 60 derartige Überweisungen gestoßen. Diese sollen nun dem Gericht vorgelegt werden.

Sein Anwalt unterstrich zudem, dass Stieglitz aufgrund seiner umfangreichen beruflichen Tätigkeit für den Aufsichtsrat qualifiziert gewesen ist. Dem folgte auch Straches Rechtsvertreter. Er wies zwar sämtliche Vorwürfe gegen Strache zurück, unterstrich aber auch, dass diese selbst dann „nicht strafbar“ wären, wenn sie stimmen würden.

Analyse: Prozessstart für H.C. Strache

ORF-Reporter Peter Teubenbacher beobachtet den ersten Prozesstag gegen EX-FPÖ-Chef H.C. Strache. Er berichtet über erste Aussagen des Angeklagten.

Bis Mittwoch sind im Prozess die Verteidiger und die beiden Angeklagten am Wort. Für Freitag ist dann Norbert Hofer als Zeuge geladen. Gegen ihn hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa ebenfalls ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Das Urteil ist erst mitten im Sommer zu erwarten: Am 26. Juli ist der letzte von sechs Verhandlungstagen anberaumt.