Norbert Hofer vor Beginn des Verhandlungstages im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Obmanns Strache  am Straflandesgericht Wien
APA/Roland Schlager
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Chronik

Hofer: Kein Druck von Strache

Im Prozess gegen den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist heute der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) im Zeugenstand. Er betonte, dass auf ihn kein Druck zu Aufsichtsratsbestellungen ausgeübt worden sei.

Gegenüber Hofer als damaligen Infrastrukturminister habe Strache bei Bestellungen für Aufsichtsräte zwar Wünsche geäußert, Druck sei aber weder von ihm noch von anderer Seite ausgeübt worden, betonte Norbert Hofer als Zeuge im Strafprozess gegen Strache.

In seiner Einvernahme am Mittwoch hatte Strache seine eigene Beteiligung an Aufsichtsratsbestellungen der ÖVP/FPÖ-Regierung heruntergespielt – er sei zwar involviert gewesen und habe teils nachgefragt, die Entscheidungen habe in seinem Ressortbereich aber Hofer getroffen. Das bestätigte dieser in seiner Zeugenaussage am Freitag: „Es gab nie ein ‚Wenn du das nicht tust, dann…‘.“ Es habe ihm auch niemand Ungebührliches angeboten.

Hofer: Nicht an Vorschläge gebunden

Abgestimmt worden seien die Bestellungen in den Kabinetten von Kanzler und Vizekanzler, so Hofer. Dabei standen der FPÖ aufgrund eines als „Gentlemen’s Agreement“ konzipierten Sideletters im Einflussbereich der blauen Ministerien zwei Drittel der Posten zu und der ÖVP ein Drittel, in türkisen Ministerien umgekehrt. Die Entscheidung zur Bestellung von Aufsichtsräten habe aber immer er selbst getroffen, er sei nicht an Vorschläge gebunden gewesen.

Einblick gab Hofer auch, wie es damals grundsätzlich zu Bestellungen gekommen ist. Man habe vielfach aufgrund persönlicher Kontakte oder etwa durch Vorschläge aus den Bundesländern eine Reihe von Namen gehabt, die infrage gekommen seien, so Hofer. Diese seien dann gesichtet worden. „Es war nicht ganz einfach, weil das Ministerium so groß war“, meinte Hofer. Aufgrund der vielen Beteiligungen mussten zahlreiche Posten besetzt werden. Entscheidend dafür sei neben fachlicher Eignung auch die persönliche weltanschauliche Ausrichtung gewesen. Aber auch die Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats müsse ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Norbert Hofer als Zeuge in Strache-Prozess

Im Prozess gegen den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) im Zeugenstand. Im Vorfeld sagte Hofer, nichts von Zahlungen gewusst zu haben. Strache und Siegfried Stieglitz stehen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung vor dem Wiener Straflandesgericht.

Stieglitz-Ernennung wegen fachlicher Eignung

Zu Stieglitz selbst habe er ein freundschaftliches Verhältnis gehabt, so Hofer. Er sei aber kein enger Freund gewesen, der Kontakt zu ihm sei von Strache hergestellt worden. Die Ernennung in den ASFINAG-Aufsichtsrat sei aufgrund seiner Kenntnisse im Immobilienbereich erfolgt – den fehlenden akademischen Abschluss von Stieglitz sah Hofer als kein Hindernis, entscheidend sei seine berufliche Erfahrung gewesen.

Seiner Erinnerung nach habe Strache Stieglitz keinen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG versprochen, betonte Hofer. Wohl habe es ein solches Versprechen im Zusammenhang mit der ÖBB gegeben, weil Stieglitz aufgrund eines Missverständnisses davon ausgegangen sei, dass er, Hofer, ihm eine Zusage für eine Entsendung in die ÖBB-Holding gegeben habe. „Ich habe aber nur zugesagt, es mir anzusehen.“

Aus der Bestellung sei nichts geworden, weil Aufsichtsratschef Gilbert Trattner einen Finanzfachmann gesucht habe und keinen für Immobilien. Deshalb sollte Stieglitz auf Anregung Trattners beim Postbus untergebracht werden – das wollte aber Stieglitz nicht. Gegenleistungen für Entsendungen seien nie im Raum gestanden.

Einladung nach Dubai

Von Zahlungen an Austria in Motion durch Stieglitz will Hofer erst später erfahren haben, als er nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ interimistischer Parteichef wurde. Der Verein habe kaum Aktivitäten entwickelt.

Ebenfalls Teil der Anklage ist eine Einladung Hofers und Straches nach Dubai zur Geburtstagsfeier von Stieglitz. Diese haben beide aber abgelehnt. Das wäre aus Compliance-Gründen nicht möglich gewesen und hätte auch dann eine schlechte Optik ergeben, wenn man die Kosten selbst übernommen hätte, betonte Hofer. Einen Konnex zwischen der Einladung und seiner Kompetenz, Aufsichtsräte zu ernennen, habe er nicht gesehen. Er habe sich auch nicht bestochen gefühlt.

Verein als „Vehikel“ bei Spenden

Keine genaueren Wahrnehmungen zum Verein hatte auch FPÖ-Bundesgeschäftsführer Hans Weixelbaum. Bei der Gründung habe er eine Unterschrift leisten müssen, in die Spendenakquise sei er aber nicht eingebunden gewesen. Generell habe „Austria in Motion“ als eine Art Vehikel für Personen gedient, die nicht direkt an die FPÖ spenden wollten.

Das sei auch bei Stieglitz der Fall gewesen. Er habe diesem gesagt, dass eine Spende an die FPÖ kein Problem sei – allerdings scheine diese dann beim Rechnungshof auf, so Weixelbaum. Wenn er anonym bleiben wolle, gebe es aber die Möglichkeit, das über den Verein abzuwickeln. Er habe Stieglitz daher die Bankdaten des Vereins übermittelt. Dass der Unternehmer diese schon hatte und auch bereits an den Verein gespendet hatte, wusste Weixelbaum nicht. Leistungen an die Bundes-FPÖ habe „Austria in Motion“ nicht erbracht.

Urteil frühestens im Juli

Strache und Stieglitz stehen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung vor dem Wiener Straflandesgericht. Laut Anklage soll Strache Stieglitz für eine Spende für den FPÖ-nahen Verein Austria in Motion einen Aufsichtsratsposten in der ASFINAG verschafft haben.

Nach dem Verhandlungstag am Freitag wird der Prozess erst am 19. Juli fortgesetzt, dann ist unter anderem der Ex-Generalsekretär des Infrastrukturministeriums, Andreas Reichhardt, als Zeuge geladen. Das Urteil wird frühestens am 29. Juli verkündet.