Florian Scheuba
APA/Hans Punz
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Chronik

Ibiza-Video: Freispruch für Kabarettist Scheuba

Der Kabarettist Florian Scheuba ist heute im Wiener Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er hatte dem ehemaligen Soko-Tape-Chef und heutigen Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer in einer „Standard“-Kolumne Untätigkeit im Vorfeld der Ibiza-Affäre vorgeworfen, woraufhin ihn dieser geklagt hatte. „Man darf nicht jedes Wort auf die Waagschale legen“, sagte Richter Stefan Romstorfer.

Schon Scheubas Verteidigerin Maria Windhager bezog sich auf das Wort „vorgelegt“, auf das sich die Anklage berufen hatte. Denn der Kabarettist hatte im „Standard“ 2021 behauptet, dass Holzer schon im März 2015 „von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt“ worden sei. Es sei nie geschrieben worden, dass Material tatsächlich übergeben worden sei, sagte Windhager.

„Typisch österreichische Untätigkeit“

Anwalt Ramin Mirfakhrai, der 2015 mit belastenden Informationen über den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache an Holzer herangetreten war, habe diesem kein Beweismaterial übergeben oder gezeigt und keine Zeugen genannt, sagte Holzers Anwalt Peter Zöchbauer. Windhager betonte jedoch, dass Holzer „nachweislich sehr weitgehend über die Vorwürfe informiert“ gewesen sei. Dessen Privatanklage hält sie für eine SLAPP-, also Einschüchterungsklage.

Der Richter sah in der Satire einen Tatsachenkern, der sich als wahr erwiesen habe. Er teilte Windhagers Auffassung, es hätte sich bei der Kolumne nicht um einen Vorwurf des Amtsmissbrauchs gehandelt. Vorgeworfen werde nicht Amtsmissbrauch, sondern eine „typisch österreichische Untätigkeit“, so die Verteidigerin.

Prozess mehrfach vertagt

Scheuba hatte in seiner Kolumne behauptet, das Ibiza-Video wäre „ohne die folgenschwere Arbeitsverweigerung Andreas Holzers wohl nie zustande gekommen.“ Als diesem Beweismaterial – etwa ein Foto einer Bargeldtasche in Straches Auto – gezeigt wurde, hätte Holzer lediglich einen unvollständigen Aktenvermerk getätigt. Erstmals wurde der Fall am 17. Jänner verhandelt und seither mehrfach vertagt.