Politik

Keine Zusatzstrafe für früheren „Hassprediger“

Am Wiener Landesgericht ist ein weiterer Strafprozess gegen den früheren „Hassprediger“ Mirsad O. zu Ende gegangen. Er wurde wegen terroristischer Betätigung bereits zu 20 Jahren Haft verurteilt. Auch diesmal wurde er schuldig erkannt, erhält jedoch keine Zusatzstrafe.

Der 40-Jährige wurde am Mittwochabend in einem seit Ende Mai laufenden Prozess in einigen Anklagepunkten schuldig erkannt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, sprachen die Geschworenen Mirsad O. wegen versuchter Bestimmung zur Begehung terroristischer Straftaten – inkriminiert waren in diesem Zusammenhang Videos mit Predigten, in denen er junge Muslime zum Jihad aufgefordert hatte – und Terrorismusfinanzierung schuldig.

Urteil nicht rechtskräftig

Bei einer „Benefizveranstaltung“ in einer Moschee waren 20.000 Euro gesammelt worden – die Summe wurde laut Anklage direkt an den IS weitergeleitet. Von einigen Fakten sei Mirsad O. freigesprochen worden, sagte Salzborn. Im Hinblick auf die 20-jährige Freiheitsstrafe, die der eigenen Angaben zufolge mittlerweile geläuterte Ex-Prediger verbüßt, wurde unter Bedachtnahme auf das vorangegangene Urteil keine Zusatzstrafe verhängt.

Rechtlich wäre eine Anhebung auf lebenslange Haft möglich gewesen. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. „Wir haben das Urteil angenommen“, gab Leonhard Kregcjk, der Verteidiger von Mirsad O., auf APA-Anfrage bekannt. Die Staatsanwaltschaft habe sich jedoch eine Erklärung vorbehalten. Mirsad O. hatte sich in dem Verfahren zu den jüngsten Vorwürfen schuldig bekannt, abgesehen davon jedoch keine Angaben gemacht.

Zwei Nebenangeklagte verurteilt

Zwei Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt, aber nur zum Teil im Sinn der Anklage. Ein Afghane, dem vorgeworfen worden war, in einer Moschee radikalislamische Inhalte gepredigt und eine Kreditaufnahme zur Terrorfinanzierung betrieben zu haben, wurde von den Terrorismusvorwürfen freigesprochen. Ihm wurde am Ende geglaubt, dass das Darlehen für einen Autoankauf gedacht gewesen sei, er sich die vereinbarten Raten aber nicht hätte leisten können. Das wurde als schwerer Betrug und Untreue gewertet, dafür setzte es fünf Monate bedingt.

Ein Bosnier, der sich unter anderem als Auktionar bei der „Benefizveranstaltung“ für den IS betätigt haben soll, kassierte wegen terroristischer Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Außerdem wurden Bewährungshilfe und das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms angeordnet.

Ursprünglich fünf Angeklagte

Auch in Bezug auf die zwei Mitangeklagten gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, während die Männer die Strafen akzeptierten. Diese Urteile sind somit ebenfalls nicht rechtskräftig.

Ursprünglich hatte die Hauptverhandlung fünf Angeklagte umfasst. Einer war jedoch gar nicht erschienen, weil gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot besteht. Ein untergeordnet Beteiligter war schon Anfang Juni nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt worden.