E-Scooter Bird
ORF/Christian Öser
ORF/Christian Öser
Verkehr

Immer mehr Verkehrsunfälle mit E-Scootern

In Wien steigt die Zahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden und E-Scooter-Beteiligung. Seit Beginn des Jahres dokumentierte die Polizei 50 Verkehrsunfälle. Auch am Mittwoch kam es zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer und einem Pkw.

Der 27-jährige E-Scooter-Fahrer war gegen 14.00 Uhr auf der Laimäckergasse in Favoriten stadtauswärts auf der Fahrbahn unterwegs. Im Kreuzungsbereich mit der Kudlichgasse und dem Puchsbaumplatz kam es zur Kollision mit dem Auto einer 55-jährigen Frau. Der E-Scooter-Lenker stürzte und wurde leicht verletzt. Im Gesamtjahr 2021 wurden insgesamt 51 Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung und Personenschaden dokumentiert. Im Jahr 2022 zählte man allein im ersten Quartal bereits 50 derartige Fälle.

Erst am 12. Juni sind ein elf- und ein 14-jähriges Mädchen in der Brigittenau bei einem Unfall mit einem E-Scooter leicht verletzt worden. Sie waren verbotenerweise zu zweit auf dem Scooter und auf dem Gehsteig unterwegs. Als sie in der Hellwagstraße bei der Wehlistraße über den Schutzweg fahren wollten, wurden sie von einem Auto erfasst.

Benutzung des E-Scooters ab zwölf Jahren erlaubt

Zwei Tage zuvor stieß ein 13-Jähriger in Favoriten auf einem E-Scooter mit einer Straßenbahn zusammen. Der Schüler soll bei roter Ampel und herannahender Straßenbahn in die Kreuzung eingefahren sein. Trotz Notbremsung des Bim-Lenkers erfasste die Garnitur das Hinterrad des E-Scooters. Der Bub wurde laut Polizei beim Sturz schwer am Kopf verletzt. Kinder und Jugendliche dürfen erst ab zwölf Jahren und nur mit einem Radfahrausweis allein mit einem E-Scooter fahren.

Anfang Mai kam ein 34-jähriger E-Scooter-Fahrer bei einem Verkehrsunfall in Wien-Landstraße heftig zu Sturz. Ein Pkw erfasste den Mann am Schutzweg. Laut Zeugen soll der Autolenker eine rote Ampel ignoriert und den E-Scooter-Fahrer auch überrollt haben. Im April wurde ein 15-Jähriger bei einem Unfall in Brigittenau in der Adalbert-Stifter-Straße mit seinem E-Scooter schwer verletzt. Der Jugendliche dürfte bei Rot über die Ampel gefahren sein und wurde von einem Auto erwischt.

Verhaltensregeln wie beim Radfahren

Für das Fahren eines E-Scooters gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie für das Radfahren. Zum Beispiel ist die Benutzung von Radfahranlagen Pflicht. Außerdem gibt es, außer am Radweg, ein Verbot des Nebeneinanderfahrens. Nicht gefahren werden darf am Gehsteig und Gehweg, in der Fußgängerzone, in Parks und generell auf Fahrbahnen, wo das Radfahren verboten ist.

Für E-Scooter-Fahrerinnen und E-Scooter-Fahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, eine Helmpflicht bis zum Alter von 12 Jahren und die Pflicht, Fahrtrichtungsänderungen durch ein Handzeichen anzuzeigen. E-Scooter erreichen eine Geschwindigkeit von 25 km/h, die nicht unterschätzt werden sollte, hieß es vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Ein Zusammenstoß mit einem festen Hindernis bei 25 km/h sei mit einem Sturz von einem zweieinhalb Meter hohen Baum zu vergleichen.

Helm und helle Kleidung für mehr Sicherheit

Laut dem KFV sind die häufigsten Unfälle auf zu hohes Tempo, Unachtsamkeit, Rotlichtmissachtung, Alkoholkonsum, Selbstüberschätzung und Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit zurückzuführen. Man konnte feststellen, dass der Großteil der Gestürzten männlich und jünger als 40 Jahre ist. Die meisten E-Scooter-Unfälle ereignen sich außerdem tagsüber und auf Gehsteigen oder Gehwegen. Meistens sind dies selbstverschuldete Alleinunfälle.

Die häufigsten Verletzungen seien Knochenbrüche, Sehnen- und Muskelverletzungen, Abschürfungen und Prellungen, so das KFV. Es ruft zum Tragen eines Helms auf und betont, dass alle Verkehrsregeln auch für die E-Scooter-Fahrerinnen und E-Scooter-Fahrer gelten. Besonders aufmerksam müsse man im Kreuzungsbereich sein. Vor allem die Gefahr des „Toten Winkels“ von abbiegenden Fahrzeugen sei zu beachten. Das Tragen von heller Kleidung und Reflektoren am E-Scooter helfen dabei, auf der Straße besser gesehen zu werden.