Ein Impfpass wird gestempelt
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Wien ermöglicht Viertstich ab zwölf

Wien vereinfacht den Zugang zur vierten Coronavirus-Schutzimpfung. Ab sofort können sich alle Wienerinnen und Wiener ab zwölf Jahren, deren Drittimpfung bereits sechs Monate her ist, die Auffrischungsimpfung holen.

„Diese Leute bitte wir, so schnell wie möglich auffrischen zu gehen. Wer das schon nach vier Monaten machen will, dem werden wir das in allen städtischen Impfzentren ermöglichen und niemandem verwehren“, sagte Mario Dujakovic, Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Das aktuelle Covid-Impfschema bei mRNA-Impfstoffen sieht vor, dass es für die Grundimmunisierung drei Impfungen braucht. Dann erfolgt die vierte Auffrischungsimpfung.

Hacker empfiehlt im Interview mit Radio Wien, man solle nicht auf den angepassten Impfstoff warten. „Meine Einschätzung ist, dass wir noch nicht heuer zur flächendeckenden Impfung solche modifizierten Impfstoffe zur Verfügung haben werden in ganz Europa.“

Epidemiologischer Anlass

Mit dem am Sonntag angekündigten Schritt reizt die Stadt die Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) nach Möglichkeit aus. Diese sehen bei medizinischer Indikation oder bei epidemiologischen Anlässen die Möglichkeit einer Impfung vor.

„Unter epidemiologische Ereignisse fallen zum Beispiel die vor uns liegende Infektionswelle im Sommer, der Kontakt zu Personen mit Risikoerkrankungen, eigene Risikoerkrankungen, der Besuch von Angehörigen vulnerabler Gruppen oder auch bei hoher Kontaktfrequenz im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder vor anstehenden Auslandsreisen“, so Dujakovic. Das rechtfertige aufgrund der aktuellen Situation ein Möglichmachen der Viertimpfung auch bereits nach vier Monaten.

NIG-Empfehlung erst ab 80

Mit diesem Schritt prescht Wien voraus. In den restlichen Bundesländern gelten indes die Empfehlungen des NIG. Hierbei wird derzeit ein vierter Stich für Personen ab 80 Jahren dezidiert vorgeschlagen, für über 65-Jährige lautet die NIG-Vorgabe, dass eine solche Auffrischung erfolgen „kann“. Für jüngere Personen ist die Viertimpfung derzeit nicht empfohlen, soll aber auf Wunsch auch „nicht vorenthalten werden“.

Was die Fristen anbelangt, so weist das NIG darauf hin, dass auf persönlichen Wunsch eine Auffrischungsimpfung frühestens ab vier Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (dritte Impfung) verabreicht werden kann, empfiehlt diese jedoch nach sechs Monaten.

Grundimmunisierung abschließen

Darüber hinaus riet das Rathaus in einer Aussendung allen Personen, die Grundimmunisierung rasch abzuschließen. „Nachdem die größte Schutzwirkung erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erwirkt werden kann, wird allen Wienerinnen und Wienern, deren zweite Impfung vier Monate oder länger her ist, ehestmöglich eine dritte Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen“, hieß es.

Für Kinder und Erwachsene ab fünf Jahren wird eine Drittimpfung sechs Monate nach dem Zweitstich angeboten. Ist man zwölf Jahre oder älter, kann die dritte Impfung auf eigenen Wunsch auch schon vier Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Die Viertimpfung ist nur für Personen über zwölf Jahre vorgesehen. Kommt es zu einer Coronavirusinfektion, verschiebt sich die Frist für die folgende Impfung.