Eins Szene aus dem „Ibiza-Video“ in der Causa Strache , das dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde, aufgenommen am Samstag, 18. Mai 2019
APA/Spiegel/Süddeutsche Zeitung/Harald Schneider
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Chronik

„Ibiza-Video“: Anklage gegen Wiener Anwalt

Rechtsanwalt Ramin M., der mutmaßliche Financier des „Ibiza-Videos“, wird angeklagt: Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Strafantrag wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten sowie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz eingebracht.

Konkret geht es beim zweiten Delikt um „Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht“, berichtet der „Standard“ in Berufung auf die Anklagebehörde. Die Höchststrafe beträgt maximal ein Jahr.

„Zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt“

Der Wiener Anwalt M., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte bereits kurz nach Erscheinen des „Ibiza-Videos“ vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung eingestanden. „Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden“, hieß es damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte der Anwalt damals.

Gegen M. war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung ermittelt worden – „zum Nachteil von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus“. M. hatte die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.

Anklage gegen Hessenthaler eingestellt

Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass das Verfahren gegen den zweiten Drahtzieher des „Ibiza-Videos“, Julian Hessenthaler, eingestellt wurde. Hessenthaler befindet sich aber im Gefängnis: Er wurde Ende März unter anderem wegen Kokainhandels nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Davor saß Hessenthaler auch schon seit Dezember 2020 in Deutschland in Auslieferungshaft sowie seit März 2021 in U-Haft in Österreich. Beides wird ihm auf die Strafhöhe angerechnet. Ende Mai wurden neuerliche Ermittlungen gegen Hessenthaler wegen eines Drogendelikts bekannt.

Bei den Ermittlungen gegen die vermeintliche Oligarchennichte gab es eine Teileinstellung zum Vorwurf der Täuschung. Der Rest des Verfahrens ist abgebrochen: Sollten die Behörden des Lockvogels habhaft werden, könnten diese Teile aber wiederaufgenommen werden.

Video führte zum Aus für türkis-blaue Regierung

Das Video war im Sommer 2017 entstanden. Die Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 führte zu den Rücktritten des damaligen Vizekanzlers Strache und des FPÖ-Klubchefs Gudenus sowie in weiterer Folge zum Aus der türkis-blauen Bundesregierung.