Es gebe um rund 30 Prozent mehr Anfragen zur Mieterhöhung in Altbauten, sagte Christian Bartok von der Mieterhilfe gegenüber Radio Wien. Generell gebe es in Mietverträgen zumeist eine Indexanpassungsklausel, die sich am Verbraucherpreisindex orientiert. Meistens ist darin ein Schwellenwert von fünf Prozent festgelegt. Eine Erhöhung ist laut Bartok immer möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird.
Hier fordert die Mieterhilfe ein Gegensteuern. Denn im Warenkorb des Verbraucherpreisindexes sind auch Wohnungen und Mieten. Somit würde eine Teuerungsspirale entstehen. Entweder man nimmt Wohnungen und Mieten aus dem Warenkorb heraus oder räumt die Möglichkeit ein, den Hauptmietzins um maximal zwei Prozent pro Jahr losgelöst vom Verbraucherpreisindex anzupassen.
Betriebskosten nicht an Verbraucherpreisindex gebunden
Auch die Betriebskosten steigen leicht an, zum Beispiel bei der Hausbeleuchtung durch hohe Energiekosten. Hier verwies Bartok auf die gegebene klare gesetzliche Regelung. Darin sei aufgezählt, was verrechnet werden darf und was nicht. Hier sei nichts an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, sondern hänge von den tatsächlichen Kosten des Verbrauchs ab, etwa für die Hausbetreuung.
Zu erwarten sei, dass auch bei Strom und Gas die Preise steigen würden. Das wirke sich natürlich auch auf die Betriebskosten aus, zum Beispiel durch die Beleuchtung des Hauses. Allerdings geht Bartok davon aus, dass sich diese Teuerung bei den Betriebskosten nicht ganz so stark auswirken werde wie in einem privaten Haushalt.
Monat für Monat besser als Jahreszahlung
Was eine Erhöhung der Rücklagenzahlungen betreffe, begrüßte Bartok diese. Denn wenn die Vorauszahlungen schon jetzt erhöht werden, seien dafür nur kleinere Beträge zu zahlen. Das sei besser als Mitte nächsten Jahres einen großen finanziellen Brocken schlucken zu müssen. Es werde quasi schon jetzt Stück für Stück angespart.