AKH Wien
ORF.at/Christian Öser
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Coronavirus

Krankenhausbesuche werden reduziert

In Wien gelten ab sofort verschärfte CoV-Sicherheitsbestimmungen für den Gesundheitsbereich. Laut der neuen Wiener Verordnung sind in den Krankenhäusern pro Patientin bzw. Patient täglich nur mehr drei PCR-getestete Gäste erlaubt.

Zusätzlich ist der Besuch durch eine weitere Person möglich, wenn diese nötige Unterstützungsleistungen für den Patienten bzw. die Patientin durchführt. Für alle Besuche gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht. Auch in den Wiener Pflegeheimen brauchen Besucherinnen und Besucher einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Eine Obergrenze für Besuche gibt es hier jedoch nicht.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitälern und Pflegeheimen wird eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht verordnet, unabhängig davon ob sie Kontakt zu Patientinnen und Patienten haben oder nicht. Außerdem muss das Personal zweimal pro Woche an einem PCR-Testscreening teilnehmen.

Verschärfungen im August möglich

Die aktuelle Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung gilt bis 23. August. Wien ist zuletzt bereits wiederholt einen vorsichtigeren Weg in Sachen CoV-Maßnahmen gegangen. Aktuell gilt in der Bundeshauptstadt auch eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat kürzlich angesichts der sommerlichen CoV-Welle weitere Verschärfungen im August nicht ausgeschlossen.