wirtschaft

VKI zieht gegen Verbund vor Gericht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zieht im Auftrag des Sozialministeriums gegen eine Wertsicherungsklausel in Verträgen vom Verbund vor Gericht. Die Konsumentenschützer beanstanden die „Bindung an Börsenpreise“.

Die Verbraucherschützerinnen und -schützer beanstanden, dass der Stromerzeuger einerseits mit dem Spruch „100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft“ wirbt, seine Preise aber wegen höheren Notierungen an einer europäischen Energiebörse Anfang Mai angepasst hat. Der Verbund betont, Grundlage sei eine vertraglich vereinbarte gesetzeskonforme Klausel.

Preise in den letzten Monaten stark gestiegen

Der zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehende Energieanbieter habe in seinen AGB eine Wertsicherung nach dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) vereinbart, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung. Der ÖSPI wiederum wird auf Basis der Notierungen an der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) berechnet, wo die Preise in den letzten Monaten stark gestiegen sind.

„Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet, obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat“, wird Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI, zitiert.

Verbund weist Vorwürfe zurück

Der Verbund betonte heute in einer Stellungnahme zur VKI-Klage, dass die Grundlage für die letzte Strompreisanpassung eine vertraglich vereinbarte gesetzeskonforme Klausel sei. Jede Kundin und jeder Kunde sei bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert worden, dass aufgrund des Systemes der Wertsicherung des Arbeitspreises mit dem von der österreichischen Energieagentur veröffentlichten ÖSPI erhebliche Preisänderungen möglich seien.

Rund 95 Prozent der Verbund-Stromerzeugung stammten aus Wasserkraft, Haushalts- und Gewerbekunden würden Strom aus zertifizierten Wasserkraftwerken beziehen, betont der Konzern. Die Preisgestaltung erfolge dagegen an den europäischen Energiebörsen und gelte für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer gleichermaßen, unabhängig von ihrem Erzeugungsportfolio. Die Großhandelspreise für Gas und Strom und damit auch jene für Endverbraucherinnen und -verbraucher stiegen in ganz Europa, der Verbund könne sich diesen Entwicklungen am europäischen Energiemarkt nicht entziehen und habe per Mai die Preise für Haushalte und Gewerbe erhöht.

Stromkosten: Anwalt überlegt Sammelklage

Jüngst hatte auch der Anwalt Michael Poduschka mit einer ähnlichen Begründung eine Klage gegen den Verbund eingereicht und in „Wien heute“ über eine Sammelklage nachgedacht, nachdem sich „Hunderte“ Verbund-Kundinnen und -Kunden bei ihm gemeldet hätten.