Eins Szene aus dem „Ibiza-Video“ in der Causa Strache , das dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde, aufgenommen am Samstag, 18. Mai 2019
APA/Spiegel/Süddeutsche Zeitung/Harald Schneider
APA/Spiegel/Süddeutsche Zeitung/Harald Schneider
Gericht

„Ibiza-Video“: Diversion für Anwalt

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Financier des „Ibiza-Videos“, Rechtsanwalt Ramin M., hat heute mit dem Angebot einer Diversion geendet. Er nahm die 15.000 Euro Geldbuße an und erklärte sich bereit, 500 Euro Wiedergutmachung an Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache zu leisten.

Die Staatsanwaltschaft, die Anwalt M. unter anderem den Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten vorgeworfen hatte, gab vorerst keine Erklärung ab. Weil der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus gegen M. mittlerweile ein Zivilverfahren angestrebt hat, sah die Richterin von einem symbolischen Betrag in Höhe von 500 Euro für Gudenus ab. Die 15.000 Euro beinhalten auch die Verfahrenskosten. Zahlen muss der Wiener Anwalt bis zum 1. August.

Anwalt M.: Verantwortung übernommen

Sein Verteidiger, Richard Soyer, betonte zu Beginn, dass sein Mandant weiterhin bereit sei, „Verantwortung zu übernehmen“. Die Tatbestandsmäßgkeit werde nicht infrage gestellt. Seine Rechtfertigungsgründe, wonach es sich um ein zivilgesellschaftliches Projekt gehandelt habe, seien „naheliegend“. Dass er versucht habe, dafür Geld zu lukrieren, habe lediglich der „Absicherung der Beteiligten“ gedient.

„Ibiza-Video“: Diversion für Anwalt

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Financier des „Ibiza-Videos“, Rechtsanwalt Ramin M., hat am Donnerstag mit dem Angebot einer Diversion geendet. Er nahm die 15.000 Euro Geldbuße an und erklärte sich bereit, 500 Euro Wiedergutmachung an Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache zu leisten.

Sein Mandant habe sich nie in die Öffentlichkeit gedrängt und als Held generiert. Auch gab Soyer zu bedenken, dass die Vorfälle mittlerweile über vier Jahre zurücklägen und dass das Verfahren bereits drei Jahre dauere. Alles in allem erfüllten die Umstände jedenfalls die Voraussetzung dafür, dass eine nicht schwere Schuld vorliegt und damit die Voraussetzungen für eine Diversion, so Soyer. Zudem sollten auch die „beträchtlichen beruflichen und außerberuflichen Nachteile“, die sein Mandant erlitten habe, ins Kalkül gezogen werden.

M. selbst betonte in der Verhandlung am Donnerstag, von Anfang an die Verantwortung übernommen zu haben, und dass er bei seiner Rechtfertigung bleibe. Freilich sei die rechtliche Beurteilung eine andere, räumte er ein. Auf das wiederholte Nachfragen des Staatsanwaltes, ob er das Gefühl habe, etwas falsch gemacht zu haben, bejahte er schließlich, dass ein Unrecht passiert sei. Und er hoffe, dass er nicht mehr in die Lage komme, wo dergleichen nötig sei.

Verfahren wegen Täuschung eingestellt

Der Wiener Anwalt hatte bereits kurz nach Erscheinen des „Ibiza-Videos“ vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung eingestanden. „Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden“, hieß es damals. Gegen ihn war auch wegen Täuschung ermittelt worden. M. hatte nämlich die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.